DGAP-CMS: OSRAM Licht AG: Start Aktienrückkaufprogramm

Released : 09.01.2019 17:56

DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: OSRAM Licht AG / Aktienrückkaufprogramm
OSRAM Licht AG : Start Aktienrückkaufprogramm

09.01.2019 / 17:56
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München, 9. Januar 2019

Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

Erwerb eigener Aktien

Der am 24. Oktober 2018 vom Vorstand der OSRAM Licht AG (ISIN DE000LED4000) mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 6. November 2018 beschlossene und in der Ad-hoc-Mitteilung vom 6. November 2018 angekündigte Aktienrückkauf mit einem Volumen von bis zu 400 Millionen Euro wird in einer ersten Tranche ab dem 10. Januar 2019 durchgeführt. Im Zeitraum bis längstens zum 10. November 2019 sollen eigene Aktien der OSRAM Licht AG im Wert von bis zu 225 Millionen Euro (ohne Erwerbsnebenkosten), maximal jedoch 9.534.807 Aktien, ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA) zurückgekauft werden.

Der Vorstand macht damit von der durch die ordentliche Hauptversammlung der OSRAM Licht AG am 14. Februar 2017 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz (AktG) Gebrauch.

Die erworbenen Aktien können zu allen von der Hauptversammlung am 14. Februar 2017 genehmigten Zwecken verwendet werden.

Der Rückkauf der ersten Tranche wird unter Führung einer von der OSRAM Licht AG beauftragten Bank durchgeführt, die ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der OSRAM Licht AG trifft. Das Recht der OSRAM Licht AG , das Mandat der Bank im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben vorzeitig zu beenden, bleibt unberührt. Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit gestoppt, unterbrochen und gegebenenfalls fortgesetzt werden.

Der Rückkauf soll ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgen und nach Maßgabe der Vorgaben des Beschlusses der Hauptversammlung vom 14. Februar 2017 durchgeführt werden. Der Kaufpreis je zurück erworbener Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf daher den Durchschnitt der Börsenkurse der Aktie der OSRAM Licht AG in der Schlussauktion im XETRA-Handelssystem (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den dem Tag der Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb vorangehenden drei Börsenhandelstagen um nicht mehr als 10 % über- und um nicht mehr als 20 % unterschreiten.

Darüber hinaus ist die Bank verpflichtet, die Handelsbedingungen des Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 (nachfolgend auch die 'Rückkauf-VO') einzuhalten. Dies bedeutet unter anderem, dass die Aktien nicht zu einem Kurs erworben werden, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. Zudem dürfen an einem Tag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an welcher der jeweilige Kauf erfolgt, erworben werden. Der durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem konkreten Kauftermin.

Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 Rückkauf-VO entsprechenden Weise in detaillierter sowie in aggregierter Form spätestens am Ende des siebten Handelstages nach deren Ausführung bekannt gegeben. Zudem wird die OSRAM Licht AG die Geschäfte auf ihrer Website unter https://www.osram-group.de/de-DE/investors/share-information/ share-buyback veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

München, 9. Januar 2019

OSRAM Licht AG

Der Vorstand



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Sprache: Deutsch
Unternehmen: OSRAM Licht AG
Marcel-Breuer-Straße 6
80807 München
Deutschland
Internet: www.osram-group.com

 
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