DGAP-CMS: OSRAM Licht AG: Start Aktienrückkaufprogramm
Released : 09.01.2019 17:56
DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung:
München, 9. Januar 2019 Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 Erwerb eigener Aktien Der am 24. Oktober 2018 vom Vorstand der
Der Vorstand macht damit von der durch die ordentliche Hauptversammlung der
Die erworbenen Aktien können zu allen von der Hauptversammlung am 14. Februar 2017 genehmigten Zwecken verwendet werden. Der Rückkauf der ersten Tranche wird unter Führung einer von der
Der Rückkauf soll ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgen und nach Maßgabe der Vorgaben des Beschlusses der Hauptversammlung vom 14. Februar 2017 durchgeführt werden. Der Kaufpreis je zurück erworbener Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf daher den Durchschnitt der Börsenkurse der Aktie der
Darüber hinaus ist die Bank verpflichtet, die Handelsbedingungen des Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 (nachfolgend auch die 'Rückkauf-VO') einzuhalten. Dies bedeutet unter anderem, dass die Aktien nicht zu einem Kurs erworben werden, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem
Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 Rückkauf-VO entsprechenden Weise in detaillierter sowie in aggregierter Form spätestens am Ende des siebten Handelstages nach deren Ausführung bekannt gegeben. Zudem wird die
München, 9. Januar 2019
Der Vorstand
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Sprache: | Deutsch |
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80807 München | |
Deutschland | |
Internet: | www.osram-group.com |
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764833 09.01.2019