Bekanntmachung gemäß §§ 40 Abs. 1 S. 1, 43 Abs. 2 WpHG
Mit Stimmrechtsmitteilungen vom 30.
September 2019
bzw. 1. Oktober 2019 hat die ams AG,
Premstätten, Österreich, mitgeteilt, dass sie am 27.
September 2019
die Schwelle von 10 % und
am 30.
September 2019
die Schwelle von 15 % der Stimmrechte an der
OSRAM Licht AG
im
Sinne der
§§ 33, 34 WpHG überschritten hat.
In diesem Zusammenhang teilt die ams AG nach § 43 Abs. 1 S. 3 WpHG mit:
1. Der Erwerb der Stimmrechte an der
OSRAM Licht AG
dient strategischen Zielen.
2. Die ams
Offer GmbH
, ein Tochterunternehmen der ams AG, hat am 18. Oktober 2019 ihre
Entscheidung zur Abgabe eines Übernahmeangebots an die Aktionäre der
OSRAM Licht
AG
(das 'Übernahmeangebot') gemäß § 10 Abs. 1 WpÜG veröffentlicht. Ein Erwerb von
weiteren Stimmrechten an der
OSRAM Licht AG
innerhalb der nächsten zwölf Monate ist im
Konzern daher beabsichtigt.
3. Die ams AG hat nicht die Absicht, die Zusammensetzung des Vorstands der
OSRAM Licht
AG
zu ändern oder eine solche Änderung einzuleiten. Ferner beabsichtigt die ams AG nach
Vollzug des Übernahmeangebots im Aufsichtsrat der
OSRAM Licht AG
in einer ihrer
Beteiligung an der
OSRAM Licht AG
angemessenen Weise vertreten zu sein.
4. Es ist derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der
OSRAM Licht AG
,
insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis
von Eigen
- und Fremdfinanzierung und die
Dividendenpolitik beabsichtigt.
Der Erwerb der Beteiligung an der
OSRAM Licht AG
, der zum Überschreiten der vorgenannten
Stimmrechtsmeldeschwellen führte, erfolgte unter der Verwendung von Eigen- und Fremdmitteln.
Die Angebotsunterlage zu dem Übernahmeangebot, die nach Gestattung durch die BaFin
veröffentlicht werden wird, wird detaillierte Informationen zu den in dieser Mitteilung gemachten
Angaben und zu weiteren Umständen enthalten.