ams gibt Gerichtsurteil in Verfahren zu geistigem Eigentum gegen US-amerikanischen Wettbewerber über USD 77 Mio. bekannt

Gericht hält Entscheidung in Verfahren zu Geschäftsgeheimnissen und Patentverletzung aufrecht

Premstätten, Österreich (26. April 2016) - ams AG (SIX: AMS), ein führender Anbieter hochwertiger Sensoren und Analog-ICs, gibt die Verkündung eines endgültigen Urteils durch U.S. District Judge Richard A. Schell am 26. April 2016 bekannt, durch das der hundertprozentigen Tochtergesellschaft ams-TAOS USA Inc., zuvor Texas Advanced Optoelectronic Solutions, Inc., USD 77.021.593 in Schadensersatz, darunter USD 10.000.000 Strafschadensersatz, von Seiten der Intersil Corporation mit Sitz in den USA zuerkannt wird.

Die Entscheidung ist das Ergebnis einer vierwöchigen Gerichtsverhandlung im Jahr 2015, in der die Jury des Bundesbezirks Eastern District of Texas bezüglich sämtlicher Forderungen gegen Intersil zugunsten von ams-TAOS entschied: widerrechtliche Aneignung von Geschäftsgeheimnissen von ams-TAOS, Bruch einer Vertraulichkeitsvereinbarung zwischen den Parteien, unerlaubte Einflussnahme auf voraussichtliche Geschäftsbeziehungen von ams-TAOS sowie vorsätzliche Verletzung des U.S. Patents Nr. 6,596,981.

Das endgültige Urteil, das auf der bereits bekanntgegebenen Jury-Entscheidung basiert, kann jedoch in einer Berufung angefochten werden. ams ist daher nicht in der Lage, einen Zeitpunkt für den vollständigen Abschluss des Verfahrens oder den Erhalt des im endgültigen Urteil zugesprochenen Schadensersatzes abzuschätzen.

Jann H. Siefken, Leiter Rechtsabteilung bei ams, betont: “Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts, die mit dem geistigen Eigentum unseres Unternehmen verbundenen Rechte gegen einen Wettbewerber durchzusetzen, der versucht, sich dieses geistige Eigentum zur Erlangung eines unfairen Wettbewerbsvorteils anzueignen.“