ams kündigt die Begebung einer Wandelanleihe in Höhe von USD 350 Mio. mit 5 Jahren Laufzeit an
Premstätten, Österreich (25 September 2017) – ams AG (SIX: AMS) („ams"), ein weltweit führender Anbieter von hochwertigen Sensorlösungen, gibt bekannt, dass der Vorstand heute mit Einverständnis des Aufsichtsrats die Privatplatzierung von vorrangigen, unbesicherten Wandelanleihen (die „Anleihen“) im Gesamtnominal von USD 350 Mio. (die „Platzierung“) mit einer Laufzeit bis 2022 und einer Stückelung von je USD 200.000 beschlossen hat. Die Anleihen sind grundsätzlich auf Basis des bedingten Kapitals der Gesellschaft in neue, nennwertlose Inhaber-Stammaktien wandelbar. Bezugsrechte bestehender Aktionäre von ams wurden ausgeschlossen.
Die Anleihen werden eine Laufzeit von fünf Jahren haben und zu 100 Prozent ihres Nennwerts ausgegeben und – sofern nicht gewandelt - zurückgezahlt werden. Der Kupon der Anleihen wird zwischen 0,625 Prozent und 1,125 Prozent per annum liegen und halbjährlich nachschüssig zahlbar sein. Die Wandelprämie wird, umgerechnet in USD zum aktuellen Wechselkurs, zwischen 47,5 Prozent und 52,5 Prozent über dem Referenzkurs, der dem volumengewichteten Durchschnittskurs der Aktien auf der SIX Swiss Exchange zwischen Vermarktungsbeginn und der Preissetzung der Platzierung entspricht, liegen. Die Preissetzung wird voraussichtlich im Verlaufe des heutigen Tages im Anschluss an ein beschleunigtes Bookbuilding-Verfahren vollzogen, die Begebung wird voraussichtlich am oder um den 28. September 2017 erfolgen.
ams ist berechtigt, die Wandelanleihe entsprechend den Anleihebedingungen zum Nennwert (zuzüglich Stückzinsen) zurückzuzahlen, sofern weniger als 20 Prozent des ursprünglichen Gesamtnennwerts ausstehen.
Der Nettoerlös der Anleihenemission wird für allgemeine Unternehmenszwecke verwendet werden.
ams beabsichtigt, innerhalb von 30 Tagen nach Begebung die Aufnahme der Anleihen zum Handel im Open Market Segment der Frankfurter Börse zu beantragen.
In Übereinstimmung mit Regulation S (Category 1) des United States Securities Act von 1933 werden die Anleihen ausschließlich institutionellen Investoren außerhalb der Vereinigten Staaten, Kanada, Australien, Japan, Südafrika und anderer Jurisdiktionen innerhalb derer das Angebot oder der Verkauf der Wertpapiere gesetzlich untersagt ist, angeboten.
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