ams gibt feste Absicht bekannt, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit OSRAM abzuschließen

  • Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag erleichtert die zügige Umsetzung der strategischen Vision von ams für OSRAM
  • Vollzug des Übernahmeangebots für OSRAM voraussichtlich im 2. Quartal 2020 vorbehaltlich des Erhalts der erforderlichen behördlichen Genehmigungen

 

Premstätten, Österreich (10. Februar 2020) -- ams (SIX: AMS), ein weltweit führender Anbieter von hochwertigen Sensorlösungen, gibt die feste Absicht bekannt, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ("Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag") zwischen ihrer hundertprozentigen Tochtergesellschaft ams Offer GmbH und der OSRAM Licht AG ("OSRAM") im Zusammenhang mit der Übernahme von OSRAM ("Transaktion") umzusetzen.

"Nach der Zustimmung unserer Aktionäre zur Bezugsrechtsemission in Höhe von EUR 1,65 Mrd. stellt diese feste Absicht den nächsten Schritt bei der Übernahme von OSRAM dar", sagt Alexander Everke, CEO von ams. "Wir beabsichtigen die Umsetzung eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages, um beiden Unternehmen die Möglichkeit zu geben, auf effiziente Weise zusammenzuarbeiten und unsere gemeinsame strategische Vision der Schaffung eines weltweit führenden Anbieters von Sensorlösungen und Photonik zu verwirklichen. Wir freuen uns, auf Grundlage der Zusammenarbeit mit unseren Kolleginnen und Kollegen bei OSRAM nach Abschluss der Transaktion eine erfolgreiche Integration zu beginnen."

Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag erfordert die Zustimmung einer außerordentlichen Hauptversammlung von OSRAM mit einer Mehrheit von mindestens 75% der abgegebenen Stimmen. ams geht weiterhin davon aus, dass das Übernahmeangebot für OSRAM vorbehaltlich des Erhalts der erforderlichen behördlichen Genehmigungen im zweiten Quartal 2020 vollzogen wird.

 

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Zudem könnte diese Bekanntmachung Aussagen über ams und/oder ihre Tochterunternehmen (zusammen der „ams-Konzern“) oder über OSRAM und/oder ihre Tochterunternehmen (zusammen der „OSRAM-Konzern“) enthalten, die „in die Zukunft gerichtete Aussagen“ sind oder sein könnten. In die Zukunft gerichtete Aussagen beinhalten unter anderem Aussagen, die typischerweise durch Wörter wie „davon ausgehen“, „zum Ziel setzen“, „erwarten“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „planen“, „glauben“, „hoffen“, „abzielen“, „fortführen“, „werden“, „möglicherweise“, „sollten“, „würden“, „könnten“ oder andere Wörter mit ähnlicher Bedeutung gekennzeichnet sind. Ihrer Art nach beinhalten in die Zukunft gerichtete Aussagen Risiken und Unsicherheiten, da sie sich auf Ereignisse beziehen oder von Umständen abhängen, die in der Zukunft möglicherweise eintreten oder auch nicht eintreten werden. ams macht Sie darauf aufmerksam, dass in die Zukunft gerichtete Aussagen keine Garantie dafür sind, dass solche zukünftigen Ereignisse eintreten oder zukünftige Ergebnisse erbracht werden und dass insbesondere tatsächliche Geschäftsergebnisse, Vermögenslage und Liquidität, die Entwicklung des Industriesektors, in dem der ams-Konzern und der OSRAM-Konzern tätig sind, und Ergebnis oder Auswirkung des Erwerbs und damit zusammenhängender Themen auf den ams-Konzern und/oder der OSRAM-Konzern wesentlich von denen abweichen können, die durch die in die Zukunft gerichteten Aussagen, die in dieser Bekanntmachung enthalten sind, gemacht oder nahegelegt werden. In die Zukunft gerichtete Aussagen treffen eine Aussage allein zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften übernimmt ams keine Verpflichtung, in die Zukunft gerichtete Aussagen zu aktualisieren oder öffentlich zu korrigieren, sei es als Ergebnis neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen.

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