ams-Angebot für OSRAM erreicht nicht die Mindestannahmeschwelle; ams wird Akquisition von OSRAM weiter verfolgen

· Mindestannahmeschwelle von 62,5% wurde nicht erreicht

· ams größter Aktionär von OSRAM mit einer direkten Beteiligung von 19,99%

· ams wird Akquisition von OSRAM weiter verfolgen, um global führenden Anbieter von Sensoriklösungen und Photonik zu schaffen

 

Premstätten, Österreich (4. Oktober 2019) -- ams (SIX: AMS), ein weltweit führender Anbieter von hochwertigen Sensorlösungen, gibt bekannt, dass die Mindestannahmeschwelle von 62,5% im Zusammenhang mit dem am 3. September 2019 angekündigten Bar-Übernahmeangebot ("ams-Angebot") für OSRAM Licht AG ("OSRAM") nicht erreicht wurde. Das endgültige Niveau der Annahmen betrug 51,6%.

Aufgrund von Käufen vor Ablauf des ams-Angebots ist ams derzeit der größte Aktionär von OSRAM mit einer direkten Beteiligung von 19,99%. ams wird diese aktuelle direkte Beteiligung von 19,99% vor dem Erhalt erforderlicher fusionskontrollrechtlicher und anderer regulatorischer Freigaben nicht überschreiten.

ams hält die Kombination von ams und OSRAM weiterhin für strategisch überzeugend, da sie die Schaffung eines weltweit führenden Anbieters von Sensoriklösungen und Photonik ermöglicht. Im Hinblick darauf und mit der Unterstützung der ams-Aktionäre prüft ams strategische Optionen, um die Akquisition von OSRAM, die ein stärkeres kombiniertes Unternehmen schafft, auf Basis seiner Aktionärsposition weiter zu verfolgen.

“Obwohl das hochattraktive ams-Angebot für OSRAM, das ein volles Bewertungsniveau bedeutet, nicht erfolgreich war, sind die strategische Logik und die bedeutenden Vorteile der Kombination von ams und OSRAM weiter gültig,“ sagt Alexander Everke, CEO von ams. „Unsere Vision mit OSRAM ist es, einen global führenden Anbieter von Sensoriklösungen und Photonik zu schaffen, der auf europäischer Technologie basiert und damit sicherstellt, dass Europa seine weltweite Spitzenstellung bei optischen Technologien beibehält. Im Dialog mit OSRAM wollen wir auf unserer Stellung als größter Aktionär von OSRAM aufbauen, um weiter den vollen Erwerb von OSRAM zu verfolgen und so eine solide Zukunft für das Unternehmen zu sichern.“


Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien von OSRAM („OSRAM-Aktien“). Die Bedingungen und weitere das Angebot der Opal BidCo GmbH, einem 100%-igen Tochterunternehmen von ams, an die Aktionäre von OSRAM betreffende Bestimmungen waren in der Angebotsunterlage dargelegt, die am 3. September 2019 veröffentlicht und am 16. September 2019 ergänzt wurde. Darüber hinaus ist diese Bekanntmachung weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Aktien von ams.

Die Verbreitung, Veröffentlichung, Verbreitung oder Verteilung dieser Bekanntmachung kann in Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz gesetzlich eingeschränkt sein. Personen, die ihren Wohnsitz in einer anderen Rechtsordnung haben oder einer anderen Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über die geltenden Anforderungen informieren und diese beachten.

Das Angebot wurde in den Vereinigten Staaten von Amerika auf der Grundlage und unter Einhaltung von Section 14E des US Securities Exchange Act von 1934, der diesbezüglichen Regulation 14E und unter Berücksichtigung der Ausnahme in Rule 14d-1(d) abgegeben.

Die Aktien von ams sind nicht gemäß der Registrierungspflicht des US Securities Act von 1933 (des „Securities Act”) registriert worden und eine solche Registrierung ist auch nicht vorgesehen. Die Aktien dürfen in den USA nur aufgrund einer Registrierung oder einer Ausnahmeregelung von der Registrierungspflicht des Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Ein öffentliches Angebot von Aktien in den Vereinigten Staaten von Amerika findet nicht statt.

Diese Bekanntmachung könnte Aussagen über ams und/oder ihre Tochterunternehmen (zusammen der „ams-Konzern“) oder über OSRAM und/oder ihre Tochterunternehmen (zusammen der „OSRAM-Konzern“) enthalten, die „in die Zukunft gerichtete Aussagen“ sind oder sein könnten. In die Zukunft gerichtete Aussagen beinhalten unter anderem Aussagen, die typischerweise durch Wörter wie „davon ausgehen“, „zum Ziel setzen“, „erwarten“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „planen“, „glauben“, „hoffen“, „abzielen“, „fortführen“, „werden“, „möglicherweise“, „sollten“, „würden“, „könnten“ oder andere Wörter mit ähnlicher Bedeutung gekennzeichnet sind. Ihrer Art nach beinhalten in die Zukunft gerichtete Aussagen Risiken und Unsicherheiten, da sie sich auf Ereignisse beziehen oder von Umständen abhängen, die in der Zukunft möglicherweise eintreten oder auch nicht eintreten werden. Der ams-Konzern macht Sie darauf aufmerksam, dass in die Zukunft gerichtete Aussagen keine Garantie dafür sind, dass solche zukünftigen Ereignisse eintreten oder zukünftige Ergebnisse erbracht werden und dass insbesondere tatsächliche Geschäftsergebnisse, Vermögenslage und Liquidität, die Entwicklung des Industriesektors, in dem der ams-Konzern und/oder der OSRAM-Konzern tätig sind, und Ergebnis oder Auswirkung des Erwerbs und damit zusammenhängender Themen auf den ams-Konzern und/oder OSRAM-Konzern wesentlich von denen abweichen können, die durch die in die Zukunft gerichteten Aussagen, die in dieser Bekanntmachung enthalten sind, gemacht oder nahegelegt werden. In die Zukunft gerichtete Aussagen treffen eine Aussage allein zum Zeitpunkt ihrer Abgabe. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften übernimmt ams keine Verpflichtung, in die Zukunft gerichtete Aussagen zu aktualisieren oder öffentlich zu korrigieren, sei es als Ergebnis neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen.

ams ist eine eingetragene Handelsmarke der ams AG. Zusätzlich sind viele unserer Produkte und Dienstleistungen angemeldete oder eingetragene Handelsmarken der ams Group. Alle übrigen hier genannten Namen von Unternehmen oder Produkten können Handelsmarken oder eingetragene Handelsmarken ihrer jeweiligen Inhaber sein. Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen Informationen sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung korrekt und können ohne vorherige Ankündigung geändert werden.