ams OSRAM gibt die Verlängerung ihres Barangebots zum Rückkauf ihrer EUR 760.000.000 2,125 % Wandelanleihen mit Fälligkeit 2027 bekannt
NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, IHREN TERRITORIEN UND BESITZUNGEN (EINSCHLIESSLICH PUERTO RICO, DER AMERIKANISCHEN JUNGFERNINSELN, GUAM, AMERIKANISCH-SAMOA, WAKE-INSEL UND DER NÖRDLICHEN MARIANEN), EINEM BUNDESSTAAT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER DEM DISTRICT OF COLUMBIA (DIE „VEREINIGTEN STAATEN“) ODER IN ODER AN PERSONEN, DIE IN EINER ANDEREN RECHTSORDNUNG ANSÄSSIG SIND ODER SICH DORT BEFINDEN, IN DER DIE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER DER VERTRIEB DIESES DOKUMENTS RECHTSWIDRIG IST.
ams OSRAM gibt die Verlängerung ihres Barangebots zum Rückkauf ihrer EUR 760.000.000 2,125 % Wandelanleihen mit Fälligkeit 2027 bekannt
Premstätten, Österreich, und München, Deutschland (6. November 2026) -- ams OSRAM hat heute die Verlängerung ihres Barangebots zum Rückkauf der EUR 760 Millionen 2,125 % Wandelanleihen mit Fälligkeit 2027 bekannt gegeben.
Die ams-OSRAM AG (die „Emittentin“) hat heute bekannt gegeben, dass sie die Bedingungen des Barangebots an die Inhaber ihrer EUR 760.000.000 2,125 % Wandelanleihen mit Fälligkeit 2027 (die „Wandelschuldverschreibungen“) (das „Angebot“) dahingehend geändert hat, dass der Ablaufzeitpunkt des Angebots vom 16. November 2026, 18:00 Uhr (CET), auf den 3. Dezember 2026, 18:00 Uhr (CET), verschoben wird (die so verlängerte und gegebenenfalls weiter verlängerte Frist, die „Ablauffrist“). Das Abwicklungsdatum für das Angebot wird voraussichtlich der 8. Dezember 2026 sein.
Das Angebot erfolgt im Zusammenhang mit den zuvor bekannt gegebenen Veräußerungen der Emittentin, bestehend aus (i) ihrem Geschäft mit nicht-optischen Analog-/Mixed-Signal-Sensoren an Infineon und (ii) ihrem Geschäft mit CMOS Image Sensors an indie Semiconductor Inc.
Weitere Informationen zum Angebot sind in der Angebotsunterlage (Tender Offer Memorandum) der Emittentin vom 30. September 2026 (die „Angebotsunterlage“) enthalten.
Die vollständigen Bedingungen des Angebots sind in der Angebotsunterlage beschrieben. Kopien der Angebotsunterlage sind erhältlich bei Kroll Issuer Services Limited, dem Tender Agent für das Angebot (der „Tender Agent“), unter https://deals.is.kroll.com/ams-osram, per E-Mail an ams-osram@is.kroll.com oder telefonisch unter +44 20 7704 0880.
HSBC Continental Europe fungiert im Zusammenhang mit dem Angebot als Dealer Manager (der „Dealer Manager“). Informationsanfragen zum Angebot sind an HSBC Continental Europe per E-Mail an LM_EMEA@hsbc.com oder telefonisch unter +44 20 7992 6237 zu richten.
Wichtiger Hinweis:
Weder diese Mitteilung noch die Angebotsunterlage noch deren elektronische Übermittlung stellt ein Kaufangebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots für die Wandelschuldverschreibungen dar (und Andienungen von Wandelschuldverschreibungen zum Erwerb im Rahmen des Angebots werden von Inhabern der Wandelschuldverschreibungen nicht angenommen), soweit ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig ist, insbesondere in Rechtsordnungen oder gegenüber Personen, in Bezug auf die eine solche Aufforderung oder Beteiligung nach anwendbarem Wertpapierrecht rechtswidrig wäre. Die Verbreitung dieser Mitteilung und der Angebotsunterlage kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. In Rechtsordnungen, in denen das Wertpapierrecht, „blue sky laws“ oder sonstige Gesetze verlangen, dass das Angebot von einem zugelassenen Makler oder Dealer abgegeben wird, und der Dealer Manager oder eines seiner verbundenen Unternehmen ein solcher zugelassener Makler oder Dealer in einer solchen Rechtsordnung ist, gilt das Angebot als vom Dealer Manager oder dem jeweiligen verbundenen Unternehmen im Namen der Emittentin in der betreffenden Rechtsordnung abgegeben. Personen, in deren Besitz diese Mitteilung und die Angebotsunterlage gelangen, sind von der Emittentin, dem Dealer Manager und dem Tender Agent gehalten, sich über etwaige Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten. Das Angebot erfolgt ausschließlich auf Grundlage der Angebotsunterlage.
Diese Mitteilung ist in Verbindung mit der Angebotsunterlage zu lesen. Diese Mitteilung und die Angebotsunterlage enthalten wichtige Informationen, die vor einer Entscheidung in Bezug auf das Angebot sorgfältig gelesen werden sollten. Sollte ein Inhaber von Wandelschuldverschreibungen Zweifel hinsichtlich der zu ergreifenden Maßnahmen haben, wird ihm empfohlen, umgehend eine eigene Finanzberatung, einschließlich einer Steuerberatung zu den sich aus dem Angebot ergebenden Folgen, bei seinem Makler, Bankberater, Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder einem anderen unabhängigen Finanz- oder Rechtsberater einzuholen. Jede natürliche oder juristische Person, deren Wandelschuldverschreibungen für sie durch einen Makler, Händler, eine Bank, Verwahrstelle, Treuhandgesellschaft oder einen anderen Beauftragten gehalten werden, muss diese Stelle kontaktieren, wenn sie solche Wandelschuldverschreibungen im Rahmen des Angebots andienen möchte.
Diese Mitteilung und die Angebotsunterlage stellen keine Aufforderung zur Teilnahme am Angebot in einer Rechtsordnung dar, in der, oder gegenüber einer Person, an die oder von der aus, eine solche Aufforderung oder eine solche Teilnahme nach anwendbarem Wertpapierrecht rechtswidrig ist. Die Verbreitung dieser Mitteilung und der Angebotsunterlage kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlichen Beschränkungen unterliegen.
Vereinigte Staaten
Diese Bekanntmachung, die Angebotsunterlage und das Angebot dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten oder an Personen mit Sitz oder Wohnsitz in den Vereinigten Staaten verbreitet werden.
Das hierin genannte Angebot wird weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten unter Nutzung des Postwegs oder anderer Mittel oder Instrumente (einschließlich, aber nicht beschränkt auf E-Mail, Fax, Telex, Telefon, das Internet und andere Formen der elektronischen Kommunikation) des zwischenstaatlichen oder ausländischen Handels oder über Einrichtungen einer nationalen Wertpapierbörse der Vereinigten Staaten unterbreitet, und das Angebot kann nicht unter Nutzung solcher Mittel, Wege, Instrumente oder Einrichtungen oder von innerhalb der Vereinigten Staaten angenommen werden. Die Wandelschuldverschreibungen dürfen im Rahmen des Angebots nicht unter Nutzung solcher Mittel, Instrumente oder Einrichtungen aus den Vereinigten Staaten oder von dort aus oder durch Personen, die sich in den Vereinigten Staaten befinden oder dort ansässig sind, im Sinne der Regulation S des Securities Act angeboten werden. Dementsprechend werden Kopien der Angebotsunterlage und aller anderen Dokumente oder Unterlagen im Zusammenhang mit dem Angebot weder direkt noch indirekt in die Vereinigten Staaten versandt oder auf andere Weise übermittelt, verteilt oder weitergeleitet (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verwahrstellen, Nominees oder Treuhänder). Jede angebliche Andienung von Wandelschuldverschreibungen im Rahmen des Angebots, die direkt oder indirekt aus einem Verstoß gegen diese Beschränkungen resultiert, ist ungültig; ebenso ist jede angebliche Andienung von Wandelschuldverschreibungen durch eine Person mit Standort in den Vereinigten Staaten oder durch einen Beauftragten, Treuhänder oder sonstigen Vermittler, der auf nichtdiskretionärer Basis für einen Auftraggeber handelt, der Anweisungen aus den Vereinigten Staaten erteilt, ungültig und wird nicht angenommen.
Vereinigtes Königreich
Diese Mitteilung und die Angebotsunterlage werden ausschließlich an bestehende Inhaber der Wandelschuldverschreibungen verbreitet und richten sich im Vereinigten Königreich nur an solche bestehenden Inhaber der Wandelschuldverschreibungen, die (sofern sie „Kunden“ der Emittentin wären) „per se professional clients“ oder „per se eligible counterparties“ der Emittentin im Sinne der Regeln der Financial Conduct Authority („FCA”) wären. Diese Mitteilung und die Angebotsunterlage richten sich nicht an Personen, die „Privatkunden“ im Sinne der FCA-Regeln wären. Solche Personen sollten sich nicht auf diese Dokumente stützen oder auf deren Grundlage handeln. Empfänger der Angebotsunterlage sollten beachten, dass die Emittentin im Zusammenhang mit dem Angebot auf eigene Rechnung handelt. Sie ist gegenüber Dritten weder dafür verantwortlich, die Schutzmaßnahmen zu gewährleisten, die Kunden der Emittentin gewährt würden, noch dafür, eine Beratung in Bezug auf das Angebot zu erbringen.
Darüber hinaus erfolgt die Übermittlung dieser Bekanntmachung, der Angebotsunterlage und sonstiger Dokumente oder Materialien im Zusammenhang mit dem Angebot nicht in der Weise, dass sie der Allgemeinheit im Vereinigten Königreich zugänglich gemacht werden; zudem wurden diese Dokumente und/oder Materialien nicht von einer hierzu befugten Person im Sinne von Artikel 21 des Financial Services and Markets Act 2000 (in der jeweils geltenden Fassung) genehmigt. Sie werden daher nicht an die breite Öffentlichkeit im Vereinigten Königreich verbreitet und dürfen auch nicht an diese weitergegeben werden. Die Übermittlung dieser Dokumente und/oder Materialien als „financial promotion" richtet sich ausschließlich an die folgenden Personen und darf nur von diesen zur Grundlage ihres Handelns gemacht werden: (i) Personen außerhalb des Vereinigten Königreichs; (ii) Personen im Vereinigten Königreich, die unter die Definition der „investment professionals" nach Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils geltenden Fassung (die „Financial Promotion Order") fallen; (iii) „high net worth companies" und sonstige Personen, denen die Dokumente nach Artikel 49(2)(a) bis (d) der Financial Promotion Order rechtmäßig übermittelt werden dürfen; (iv) Personen, die unter Artikel 43 der Financial Promotion Order fallen; sowie (v) sonstige Personen, denen die Dokumente aus anderen Gründen rechtmäßig gemäß der Financial Promotion Order übermittelt werden dürfen.
Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)
In jedem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) (der “betreffende Staat“) richten sich das Angebot ausschließlich an qualifizierte Anleger in dem betreffenden Staat im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 in der jeweils geltenden Fassung (die “Prospektverordnung“).
Jede Person in einem betreffenden Staat, die eine Mitteilung in Bezug auf das Angebot erhält, wird so behandelt, als habe sie gegenüber dem Dealer Manager und der Emittentin zugesichert, gewährleistet und erklärt, dass sie ein qualifizierter Anleger im Sinne von Artikel 2(e) der Prospektverordnung ist.
Hinweise zu zukunftsgerichteten Aussagen
Bestimmte hierin enthaltene Aussagen können zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des Wertpapierrechts bestimmter anwendbarer Rechtsordnungen darstellen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen unter anderem alle hierin enthaltenen Aussagen mit Ausnahme von Aussagen zu historischen Tatsachen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen lassen sich anhand der Verwendung zukunftsgerichteter Terminologie identifizieren, insbesondere anhand von Begriffen wie „beabsichtigen“, „erwarten“, „annehmen“, „glauben“, „fortsetzen“, „könnten“, „schätzen“, „voraussichtlich“, „prognostizieren“, „Ausblick“, „planen“, „vorhersagen“, „projizieren“, „sollten“, „werden“ oder „würden“ oder jeweils deren Verneinung oder sonstigen Varianten oder anhand vergleichbarer Terminologie.
Zukunftsgerichtete Aussagen werden ausschließlich zum Datum dieser Mitteilung getroffen, und wir beabsichtigen nicht und übernehmen keine Verpflichtung, in dieser Mitteilung enthaltene zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen.
Über ams OSRAM
Die ams OSRAM Gruppe (SIX: AMS) ist ein weltweit führender Anbieter von innovativen Licht- und Sensorlösungen. Als Spezialist für Digital Photonics verbinden wir Ingenieurskunst mit modernster globaler Fertigung, um unseren Kunden das breiteste Portfolio an digitalen Licht- und Sensortechnologien zu bieten.
„Sense the power of light“ – unser Erfolg basiert von jeher auf dem tiefen Verständnis des Potenzials von Licht. Seit 120 Jahren entwickeln wir Innovationen, die Märkte bewegen: vom Auto über die industrielle Fertigung bis hin zu Medizin- und Consumer‑Elektronik. Im Jubiläumsjahr der Marke OSRAM arbeiten rund 18.500 Mitarbeitende weltweit an wegweisenden Lösungen entlang gesellschaftlicher Megatrends wie intelligente Mobilität, Künstliche Intelligenz, Augmented Reality, Smart Health und Robotik. Das spiegelt sich in rund 12.000 erteilten und angemeldeten Patenten wider. Die Gruppe mit Hauptsitz in Premstätten/Graz (Österreich) und einem Co-Hauptsitz in München (Deutschland) erzielte 2025 einen Umsatz von 3,3 Milliarden Euro und ist als ams-OSRAM AG an der SIX Swiss Exchange notiert (ISIN: AT0000A3EPA4).
Mehr über uns erfahren Sie auf https://ams-osram.com/de
ams und OSRAM sind eingetragene Handelsmarken der ams OSRAM Gruppe. Zusätzlich sind viele unserer Produkte und Dienstleistungen angemeldete oder eingetragene Handelsmarken der ams OSRAM Gruppe. Alle übrigen hier genannten Namen von Unternehmen oder Produkten können Handelsmarken oder eingetragene Handelsmarken ihrer jeweiligen Inhaber sein.