ams OSRAM gibt die Verlängerung ihres Barangebots zum Rückkauf ihrer 10,500 % Senior Notes mit Fälligkeit 2029 bekannt
NICHT ZUR WEITERGABE ODER VERÖFFENTLICHUNG IN EINER ANDEREN RECHTSORDNUNG, IN DER ANGEBOTE ODER VERKÄUFE NACH ANWENDBAREM RECHT UNZULÄSSIG WÄREN. EIN VERSTOSS GEGEN DIESE BESCHRÄNKUNG KANN EINEN VERSTOSS GEGEN DAS WERTPAPIERRECHT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA UND ANDERES ANWENDBARES RECHT DARSTELLEN.
ams OSRAM gibt die Verlängerung ihres Barangebots zum Rückkauf ihrer 10,500 % Senior Notes mit Fälligkeit 2029 bekannt
Premstätten, Österreich, und München, Deutschland (6. November 2026) -- ams OSRAM hat heute die Verlängerung ihres Barangebots zum Rückkauf der ausstehenden 10,500 % Senior Notes mit Fälligkeit 2029 bekannt gegeben.
Die ams-OSRAM AG (die „Emittentin“) hat heute bekannt gegeben, dass sie die Bedingungen des Barangebots an die Inhaber ihrer ausstehenden 10,500 % Senior Notes mit Fälligkeit 2029 (Reg S ISIN: XS2724532333; 144A ISIN: XS2724532416) (die „Schuldverschreibungen“) mit einem Höchstbetrag von bis zu EUR 597,0 Mio. (die „Angebote“) dahingehend geändert hat, dass der Ablaufzeitpunkt der Angebote vom 16. November 2026, 17:00 Uhr (CET), auf den 3. Dezember 2026, 17:00 Uhr (CET), verschoben wird (die so verlängerte und gegebenenfalls weiter verlängerte Frist, die „Ablauffrist“). Das Abwicklungsdatum für die Angebote wird voraussichtlich der 8. Dezember 2026 sein.
Die Angebote erfolgen im Zusammenhang mit den zuvor bekannt gegebenen Veräußerungen der Emittentin, bestehend aus (i) ihrem Geschäft mit nicht-optischen Analog-/Mixed-Signal-Sensoren an Infineon und (ii) ihrem Geschäft mit CMOS Image Sensors an indie Semiconductor Inc.
Weitere Informationen zu den Angeboten sind in der Angebotsunterlage (Offer to Purchase) der Emittentin vom 30. September 2026 (die „Angebotsunterlage“) enthalten.
Kroll Issuer Services Limited, der Tender Agent für die Angebote (der „Tender Agent“), hat der Emittentin mitgeteilt, dass bis zum 4. November 2026, 17:00 Uhr (CET), Schuldverschreibungen mit einem ursprünglichen Nominalbetrag von circa EUR 6.400.000 wirksam angedient wurden.
Die vollständigen Bedingungen der Angebote sind in der Angebotsunterlage beschrieben. Kopien der Angebotsunterlage sind erhältlich bei, dem Tender Agent, unter https://deals.is.kroll.com/ams-osram, per E-Mail an ams-osram@is.kroll.com oder telefonisch unter +44 20 7704 0880.
HSBC Continental Europe fungiert im Zusammenhang mit den Angeboten als Dealer Manager (der „Dealer Manager“). Informationsanfragen zu den Angeboten sind an HSBC Continental Europe per E-Mail an LM_EMEA@hsbc.com oder telefonisch unter +44 20 7992 6237 zu richten.
Wichtiger Hinweis:
Weder diese Mitteilung noch die Angebotsunterlage noch deren elektronische Übermittlung stellt ein Kaufangebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots für die Schuldverschreibungen dar (und es werden keine Andienungen von Schuldverschreibungen durch Inhaber der Schuldverschreibungen zum Erwerb im Rahmen eines der Angebote angenommen), soweit ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig ist, insbesondere in Rechtsordnungen oder gegenüber Personen, in Bezug auf die eine solche Aufforderung oder Beteiligung nach anwendbarem Wertpapierrecht rechtswidrig wäre. Die Verbreitung dieser Mitteilung und der Angebotsunterlage kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. In Rechtsordnungen, in denen das Wertpapierrecht, „blue sky laws“ oder sonstige Gesetze verlangen, dass ein Angebot von einem zugelassenen Makler oder Dealer abgegeben wird, und der Dealer Manager oder eines seiner verbundenen Unternehmen ein solcher zugelassener Makler oder Dealer in einer solchen Rechtsordnung ist, gilt ein solches Angebot als vom Dealer Manager oder dem jeweiligen verbundenen Unternehmen im Namen der Emittentin in der betreffenden Rechtsordnung abgegeben. Personen, in deren Besitz diese Mitteilung und die Angebotsunterlage gelangen, sind von der Emittentin, dem Dealer Manager und dem Tender Agent gehalten, sich über etwaige Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten. Die Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage der Angebotsunterlage.
Diese Mitteilung ist in Verbindung mit der Angebotsunterlage zu lesen. Diese Mitteilung und die Angebotsunterlage enthalten wichtige Informationen, die vor einer Entscheidung in Bezug auf eines der Angebote sorgfältig gelesen werden sollten. Sollte ein Inhaber von Schuldverschreibungen Zweifel hinsichtlich der zu ergreifenden Maßnahmen haben, wird ihm empfohlen, umgehend eine eigene Finanzberatung, einschließlich einer Steuerberatung zu den sich aus den Angeboten ergebenden Folgen, bei seinem Makler, Bankberater, Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder einem anderen unabhängigen Finanz- oder Rechtsberater einzuholen. Jede natürliche oder juristische Person, deren Schuldverschreibungen für sie durch einen Makler, Händler, eine Bank, Verwahrstelle, Treuhandgesellschaft oder einen anderen Beauftragten gehalten werden, muss diese Stelle kontaktieren, wenn sie solche Schuldverschreibungen im Rahmen eines der Angebote andienen möchte.
Diese Mitteilung und die Angebotsunterlage stellen keine Aufforderung zur Teilnahme an den Angeboten dar, soweit eine solche Aufforderung oder Teilnahme in der jeweiligen Rechtsordnung oder gegenüber der jeweiligen Person nach anwendbarem Wertpapierrecht rechtswidrig ist. Die Verbreitung dieser Mitteilung und der Angebotsunterlage kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlichen Beschränkungen unterliegen.
Vereinigtes Königreich
Diese Mitteilung und die Angebotsunterlage werden ausschließlich an bestehende Inhaber der Schuldverschreibungen verbreitet und richten sich im Vereinigten Königreich nur an solche bestehenden Inhaber der Schuldverschreibungen, die (sofern sie „Kunden“ der Emittentin wären) „per se professional clients“ oder „per se eligible counterparties“ der Emittentin im Sinne der Regeln der Financial Conduct Authority („FCA”) wären. Diese Mitteilung und die Angebotsunterlage richten sich nicht an Personen, die „Privatkunden“ im Sinne der FCA-Regeln wären. Solche Personen sollten sich nicht auf diese Dokumente stützen oder auf deren Grundlage handeln. Empfänger der Angebotsunterlage sollten beachten, dass die Emittentin im Zusammenhang mit den Angeboten auf eigene Rechnung handelt. Sie ist gegenüber Dritten weder dafür verantwortlich, die Schutzmaßnahmen zu gewährleisten, die Kunden der Emittentin gewährt würden, noch dafür, eine Beratung in Bezug auf die Angebote zu erbringen.
Darüber hinaus erfolgt die Übermittlung dieser Mitteilung, der Angebotsunterlage und sonstiger Dokumente oder Materialien im Zusammenhang mit den Angeboten nicht in der Weise, dass sie der Allgemeinheit im Vereinigten Königreich zugänglich gemacht werden; zudem wurden diese Dokumente und/oder Materialien nicht von einer hierzu befugten Person im Sinne von Artikel 21 des Financial Services and Markets Act 2000 (in der jeweils geltenden Fassung) genehmigt. Sie werden daher nicht an die breite Öffentlichkeit im Vereinigten Königreich verbreitet und dürfen auch nicht an diese weitergegeben werden. Die Übermittlung dieser Dokumente und/oder Materialien als „financial promotion" richtet sich ausschließlich an die folgenden Personen und darf nur von diesen zur Grundlage ihres Handelns gemacht werden: (i) Personen außerhalb des Vereinigten Königreichs; (ii) Personen im Vereinigten Königreich, die unter die Definition der „investment professionals" nach Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils geltenden Fassung (die „Financial Promotion Order") fallen; (iii) „high net worth companies" und sonstige Personen, denen die Dokumente nach Artikel 49(2)(a) bis (d) der Financial Promotion Order rechtmäßig übermittelt werden dürfen; (iv) Personen, die unter Artikel 43 der Financial Promotion Order fallen; sowie (v) sonstige Personen, denen die Dokumente aus anderen Gründen rechtmäßig gemäß der Financial Promotion Order übermittelt werden dürfen.
Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)
In jedem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) (der „betreffende Staat“) richten sich die Angebote ausschließlich an qualifizierte Anleger in dem betreffenden Staat im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 in der jeweils geltenden Fassung (die „Prospektverordnung“).
Jede Person in einem betreffenden Staat, die eine Mitteilung in Bezug auf eines der in der Angebotsunterlage vorgesehenen Angebote erhält, wird so behandelt, als habe sie gegenüber dem Dealer Manager und der Emittentin zugesichert, gewährleistet und erklärt, dass sie ein qualifizierter Anleger im Sinne von Artikel 2(e) der Prospektverordnung ist.
Hinweise zu zukunftsgerichteten Aussagen
Bestimmte hierin enthaltene Aussagen können zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des Wertpapierrechts bestimmter anwendbarer Rechtsordnungen darstellen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen unter anderem alle hierin enthaltenen Aussagen mit Ausnahme von Aussagen zu historischen Tatsachen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen lassen sich anhand der Verwendung zukunftsgerichteter Terminologie identifizieren, insbesondere anhand von Begriffen wie „beabsichtigen“, „erwarten“, „annehmen“, „glauben“, „fortsetzen“, „könnten“, „schätzen“, „voraussichtlich“, „prognostizieren“, „Ausblick“, „planen“, „vorhersagen“, „projizieren“, „sollten“, „werden“ oder „würden“ oder jeweils deren Verneinung oder sonstigen Varianten oder vergleichbarer Terminologie.
Zukunftsgerichtete Aussagen werden ausschließlich zum Datum dieser Mitteilung getroffen, und wir beabsichtigen nicht und übernehmen keine Verpflichtung, in dieser Mitteilung enthaltene zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen.
Über ams OSRAM
Die ams OSRAM Gruppe (SIX: AMS) ist ein weltweit führender Anbieter von innovativen Licht- und Sensorlösungen. Als Spezialist für Digital Photonics verbinden wir Ingenieurskunst mit modernster globaler Fertigung, um unseren Kunden das breiteste Portfolio an digitalen Licht- und Sensortechnologien zu bieten.
„Sense the power of light“ – unser Erfolg basiert von jeher auf dem tiefen Verständnis des Potenzials von Licht. Seit 120 Jahren entwickeln wir Innovationen, die Märkte bewegen: vom Auto über die industrielle Fertigung bis hin zu Medizin- und Consumer‑Elektronik. Im Jubiläumsjahr der Marke OSRAM arbeiten rund 18.500 Mitarbeitende weltweit an wegweisenden Lösungen entlang gesellschaftlicher Megatrends wie intelligente Mobilität, Künstliche Intelligenz, Augmented Reality, Smart Health und Robotik. Das spiegelt sich in rund 12.000 erteilten und angemeldeten Patenten wider. Die Gruppe mit Hauptsitz in Premstätten/Graz (Österreich) und einem Co-Hauptsitz in München (Deutschland) erzielte 2025 einen Umsatz von 3,3 Milliarden Euro und ist als ams-OSRAM AG an der SIX Swiss Exchange notiert (ISIN: AT0000A3EPA4).
Mehr über uns erfahren Sie auf https://ams-osram.com/de
ams und OSRAM sind eingetragene Handelsmarken der ams OSRAM Gruppe. Zusätzlich sind viele unserer Produkte und Dienstleistungen angemeldete oder eingetragene Handelsmarken der ams OSRAM Gruppe. Alle übrigen hier genannten Namen von Unternehmen oder Produkten können Handelsmarken oder eingetragene Handelsmarken ihrer jeweiligen Inhaber sein.