Letzte Chance für OSRAM-Aktionäre, sich das attraktive ams-Angebot von EUR 41,00 zu sichern

NICHT ZUR VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG (VOLLSTÄNDIG ODER TEILWEISE) IN ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN DIES EINE VERLETZUNG DER JEWEILIGEN RECHTSORDNUNG DARSTELLEN WÜRDE

· ams hält fest, dass 3,3% der OSRAM-Aktionäre ihre Aktien per Stand 27. November 2019 in das Angebot eingereicht haben

· ams legt allen OSRAM-Aktionären nahe, die dies noch nicht getan haben, ihre OSRAM-Aktien im Rahmen des Angebots einzureichen, um die Mindestannahmeschwelle von 55% zu erreichen

· ams bestätigt, für mindestens 6 Monate keine weiteren OSRAM-Aktien zu kaufen und kein weiteres Angebot für OSRAM aufzulegen, falls das Angebot die Mindestannahmeschwelle von 55% nicht erreichen sollte

 

Premstätten, Österreich (27. November 2019) -- ams (SIX: AMS), ein weltweit führender Anbieter von hochwertigen Sensorlösungen, hält fest, dass 3,3% der Aktionäre der OSRAM Licht AG ("OSRAM") ihre Aktien per Stand 27. November 2019, 18:00 Uhr (MEZ) im Rahmen des Übernahmeangebots von ams für EUR 41,00 je OSRAM-Aktie ("Angebot") eingereicht haben. Das Angebot unterliegt einer Mindestannahmeschwelle von 55% (einschließlich der direkten Beteiligung von ams an OSRAM in Höhe von 19,99%) und endet am 5. Dezember 2019 um Mitternacht (MEZ).

Um eventuelle Marktspekulationen zu beenden, bestätigt ams, weder den Angebotspreis von
EUR 41,00 ändern noch die Mindestannahmeschwelle von 55% senken zu wollen. ams sieht keine Vorteile in einer bedeutenden Minderheitsbeteiligung an OSRAM ohne klaren Weg zur Erlangung von Kontrolle. Sollte das Angebot die Mindestannahmeschwelle von 55% nicht erreichen, wird ams daher pflichtgemäß alle Optionen für die Beteiligung an OSRAM prüfen und bestätigt, für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten keine weiteren OSRAM-Aktien zu erwerben und kein weiteres Angebot für OSRAM aufzulegen.

Dies ist nun die letzte Gelegenheit für OSRAM-Aktionäre, dieses strategisch überzeugende und finanziell attraktive Angebot anzunehmen. Das Angebot entspricht einer Prämie von 42% gegenüber dem unbeeinflussten OSRAM-Aktienkurs am 2. Juli 2019 (EUR 28,92). ams ist der Ansicht, dass der Kurs der OSRAM-Aktie im Falle eines Scheiterns des Angebots erheblich unter dem gegenwärtigen Kursniveau liegen wird.

"Wir sind von der Attraktivität unseres Vorschlags für alle Stakeholder von OSRAM überzeugt, der von Vorstand und Aufsichtsrat von OSRAM voll unterstützt wird", sagte Alexander Everke, CEO von ams. "Dies ist die letzte Chance für OSRAM-Aktionäre, sich den Angebotspreis von EUR 41,00 zu sichern, der eine signifikante Prämie gegenüber dem Aktienkurs darstellt, zu dem OSRAM nach unserer Einschätzung im Falle eines Scheiterns des Angebots handeln würde. Um die Werthaltigkeit unseres Angebots zu unterstreichen haben wir eine umfassende Zusammenschlussvereinbarung (Business Combination Agreement) abgeschlossen, einschließlich erweiterter Stakeholder-Verpflichtungen und Schutzklauseln für OSRAM-Mitarbeiter zur Sicherung von Arbeitsplätzen und Produktionsstandorten in Deutschland."

ams legt allen OSRAM-Aktionären, die dies noch nicht getan haben, nahe, ihre OSRAM-Aktien im Rahmen des Angebots einzureichen, um die Mindestannahmeschwelle so bald wie möglich zu erreichen. Darüber hinaus sollten sich alle OSRAM-Aktionäre bei ihren jeweiligen Depotbanken zu den relevanten Fristen erkundigen, um nicht von der Einreichung in das Angebot ausgeschlossen zu werden. Die Annahmefrist endet am 5. Dezember 2019 um Mitternacht (MEZ).

Weitere Informationen zur Angebotsunterlage – Webseite FAQ und telefonische Hotline für Privataktionäre

Eine Zusammenstellung häufig gestellter Fragen (FAQ) für Aktionäre ist im Internet unter http://www.offer-ams-osram.de/ verfügbar.

Eine Hotline für Übernahmeangebote für Privataktionäre ist zwischen 09.00 und 18.00 Uhr (MEZ) täglich bis zum Ende der Angebotsfrist unter der Telefonnummer +49 69 9517 9985 verfügbar.

 

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Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien von OSRAM („OSRAM-Aktien“). Die Bedingungen und weitere das Angebot der ams Offer GmbH, einem 100%-igen Tochterunternehmen von ams, an die Aktionäre von OSRAM betreffende Bestimmungen sind in der Angebotsunterlage dargelegt. Inhabern von OSRAM-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage zu lesen und gegebenenfalls in Bezug auf die darin enthaltenen Themen unabhängige Beratung zu suchen. Darüber hinaus ist diese Bekanntmachung weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Aktien von ams.

Die Verbreitung, Veröffentlichung, Verbreitung oder Verteilung dieser Bekanntmachung kann in Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz gesetzlich eingeschränkt sein. Personen, die ihren Wohnsitz in einer anderen Rechtsordnung haben oder einer anderen Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über die geltenden Anforderungen informieren und diese beachten.

Das Angebot wird in den Vereinigten Staaten von Amerika auf der Grundlage und unter Einhaltung von Section 14(e) des US Securities Exchange Act von 1934, der diesbezüglichen Regulation 14E und unter Berücksichtigung der Ausnahme in Rule 14d-1(d) abgegeben.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt, können die ams Offer GmbH oder für sie tätige Broker außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika und in Übereinstimmung mit anwendbarem Recht außerhalb des Angebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar OSRAM-Aktien erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen zum Erwerb abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf OSRAM-Aktien gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.

Die Aktien von ams sind nicht gemäß der Registrierungspflicht des US Securities Act von 1933 (des „Securities Act”) registriert worden und eine solche Registrierung ist auch nicht vorgesehen. Die Aktien dürfen in den USA nur aufgrund einer Registrierung oder einer Ausnahmeregelung von der Registrierungspflicht des Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Ein öffentliches Angebot von Aktien in den Vereinigten Staaten von Amerika findet nicht statt.

Diese Bekanntmachung könnte Aussagen über ams und/oder ihre Tochterunternehmen (zusammen der „ams-Konzern“) oder über OSRAM und/oder ihre Tochterunternehmen (zusammen der „OSRAM-Konzern“) enthalten, die „in die Zukunft gerichtete Aussagen“ sind oder sein könnten. In die Zukunft gerichtete Aussagen beinhalten unter anderem Aussagen, die typischerweise durch Wörter wie „davon ausgehen“, „zum Ziel setzen“, „erwarten“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „planen“, „glauben“, „hoffen“, „abzielen“, „fortführen“, „werden“, „möglicherweise“, „sollten“, „würden“, „könnten“ oder andere Wörter mit ähnlicher Bedeutung gekennzeichnet sind. Ihrer Art nach beinhalten in die Zukunft gerichtete Aussagen Risiken und Unsicherheiten, da sie sich auf Ereignisse beziehen oder von Umständen abhängen, die in der Zukunft möglicherweise eintreten oder auch nicht eintreten werden. Der ams-Konzern macht Sie darauf aufmerksam, dass in die Zukunft gerichtete Aussagen keine Garantie dafür sind, dass solche zukünftigen Ereignisse eintreten oder zukünftige Ergebnisse erbracht werden und dass insbesondere tatsächliche Geschäftsergebnisse, Vermögenslage und Liquidität, die Entwicklung des Industriesektors, in dem der ams-Konzern und/oder der OSRAM-Konzern tätig sind, und Ergebnis oder Auswirkung des Erwerbs und damit zusammenhängender Themen auf den ams-Konzern und/oder OSRAM-Konzern wesentlich von denen abweichen können, die durch die in die Zukunft gerichteten Aussagen, die in dieser Bekanntmachung enthalten sind, gemacht oder nahegelegt werden. In die Zukunft gerichtete Aussagen treffen eine Aussage allein zum Zeitpunkt ihrer Abgabe. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften übernimmt ams keine Verpflichtung, in die Zukunft gerichtete Aussagen zu aktualisieren oder öffentlich zu korrigieren, sei es als Ergebnis neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen.

ams ist eine eingetragene Handelsmarke der ams AG. Zusätzlich sind viele unserer Produkte und Dienstleistungen angemeldete oder eingetragene Handelsmarken des ams-Konzerns. Alle übrigen hier genannten Namen von Unternehmen oder Produkten können Handelsmarken oder eingetragene Handelsmarken ihrer jeweiligen Inhaber sein. Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen Informationen sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung korrekt und können ohne vorherige Ankündigung geändert werden.