ams gibt Beginn der Annahmefrist für Delisting-Angebot für OSRAM bekannt

NICHT ZUR VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG (VOLLSTÄNDIG ODER TEILWEISE) IN ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN DIES EINE VERLETZUNG DER JEWEILIGEN RECHTSORDNUNG DARSTELLEN WÜRDE

ams gibt Beginn der Annahmefrist für Delisting-Angebot für OSRAM bekannt

  • Vierwöchige Annahmefrist von 21. Mai bis 18. Juni 2021
  • Attraktiver Angebotspreis von EUR 52,30 pro OSRAM-Aktie
  • Bedeutende Prämie gegenüber der Barabfindung im Rahmen des BGAV sowie dem vorherigen Übernahmeangebot
  • Angebot ohne jegliche Vollzugsbedingungen
  • Im Anschluss wird der Handel von OSRAM-Aktien im regulierten Markt eingestellt

 

Premstätten, Österreich (21. Mai 2021) -- ams AG (SIX: AMS), ein weltweit führender Anbieter von hochwertigen Sensorlösungen, gibt die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das öffentliche Delisting-Angebot ("Delisting-Angebot") für die noch ausstehenden ca. 28% Aktien der OSRAM Licht AG ("OSRAM“) nach Zustimmung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") bekannt. OSRAM-Aktionäre haben nun die Möglichkeit, das Delisting-Angebot während einer vierwöchigen Annahmefrist anzunehmen, die am 18. Juni 2021 um Mitternacht (MESZ) endet.

Der Angebotspreis von EUR 52,30 je OSRAM-Aktie entspricht einer Prämie von 1 % gegenüber dem volumengewichteten durchschnittlichen Aktienkurs von OSRAM in den letzten sechs Monaten vor der Ankündigung des Delisting-Angebots am 3. Mai 2021 (EUR 52,02, wie von der BaFin festgestellt). Darüber hinaus beinhaltet der Angebotspreis eine Prämie von 28 % zum Angebotspreis des erfolgreichen Übernahmeangebots im Jahr 2019 (EUR 41,00) und eine Prämie von 15 % gegenüber der Barabfindung, die den verbleibenden OSRAM-Aktionären im Zusammenhang mit dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ("BGAV") angeboten wird (EUR 45,54). 

"Wir verwirklichen den nächsten Schritt im Rahmen der Integration von OSRAM, die erst vor zweieinhalb Monaten begonnen hat", sagte Alexander Everke, Vorstandsvorsitzender von ams. "Wir legen allen verbleibenden OSRAM-Aktionären nahe, unser finanziell attraktives Angebot anzunehmen, bevor die Börsennotierung von OSRAM am regulierten Markt beendet wird. Nach dem Delisting-Angebot beabsichtigen wir, unsere Integrationsaktivitäten zu beschleunigen und so unsere Strategie umzusetzen, einen weltweit führenden Anbieter optischer Lösungen mit Hauptsitz in Europa zu schaffen."

Das Delisting-Angebot wird nicht verlängert und unterliegt keinen Vollzugsbedingungen. Die Beendigung der Börsennotierung von OSRAM am regulierten Markt wird zu gegebener Zeit nach Ablauf der Annahmefrist des Delisting-Angebots wirksam und hängt nicht von der tatsächlichen Annahmequote im Rahmen des Delisting-Angebots ab. Die Beendigung der Börsennotierung kann ab diesem Zeitpunkt zu einer sehr eingeschränkten Liquidität sowie Verfügbarkeit von Marktpreisen für die OSRAM-Aktie führen.

Die deutsche Fassung der Angebotsunterlage (zusammen mit einer unverbindlichen englischen Übersetzung, die von der BaFin nicht geprüft wurde) ist ab sofort online unter www.offer-ams-osram.de sowie zur kostenlosen Verteilung in der Bundesrepublik Deutschland bei der UBS Europe SE, Bockenheimer Landstrasse 2-4, D-60306 Frankfurt, Deutschland, Fax +49 69 2179 8896, E-Mail ol-fft-corporate-actions@ubs.com verfügbar.

Weitere Informationen zum Delisting-Angebot werden unter www.offer-ams-osram.de zur Verfügung gestellt.

 

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien von OSRAM („OSRAM-Aktien“). Die Bedingungen und weitere das Delisting-Angebot der ams Offer GmbH, einem 100%-igen Tochterunternehmen der ams AG, an die Aktionäre von OSRAM betreffende Bestimmungen sind in der Angebotsunterlage dargelegt. Inhabern von OSRAM-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage zu lesen und gegebenenfalls in Bezug auf die darin enthaltenen Themen unabhängige Beratung zu suchen.

Die Verbreitung, Veröffentlichung oder Verteilung dieser Bekanntmachung kann in Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz gesetzlich eingeschränkt sein. Personen, die ihren Wohnsitz in einer anderen Rechtsordnung haben oder einer anderen Rechtsordnung unterliegen, sollten sich über die geltenden Anforderungen informieren und diese beachten.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt, können die ams Offer GmbH , mit ihr verbundene Personen und/oder für sie tätige Broker außerhalb des Delisting-Angebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar OSRAM-Aktien erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen zum Erwerb abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf OSRAM-Aktien gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht werden, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.

Diese Bekanntmachung könnte Aussagen über die ams AG und/oder ihre Tochterunternehmen (zusammen der „ams-Konzern“) enthalten, die „in die Zukunft gerichtete Aussagen“ sind oder sein könnten. In die Zukunft gerichtete Aussagen beinhalten unter anderem Aussagen, die typischerweise durch Wörter wie „davon ausgehen“, „zum Ziel setzen“, „erwarten“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „planen“, „glauben“, „hoffen“, „abzielen“, „fortführen“, „werden“, „möglicherweise“, „sollten“, „würden“, „könnten“ oder andere Wörter mit ähnlicher Bedeutung gekennzeichnet sind. Ihrer Art nach beinhalten in die Zukunft gerichtete Aussagen Risiken und Unsicherheiten, da sie sich auf Ereignisse beziehen oder von Umständen abhängen, die in der Zukunft möglicherweise eintreten oder auch nicht eintreten werden. Der ams-Konzern macht Sie darauf aufmerksam, dass in die Zukunft gerichtete Aussagen keine Garantie dafür sind, dass solche zukünftigen Ereignisse eintreten oder zukünftige Ergebnisse erbracht werden und dass insbesondere tatsächliche Geschäftsergebnisse, Vermögenslage und Liquidität, die Entwicklung des Industriesektors, in dem der ams-Konzern tätig ist, und Ergebnis oder Auswirkung des Erwerbs und damit zusammenhängender Themen auf den ams-Konzern wesentlich von denen abweichen können, die durch die in die Zukunft gerichteten Aussagen, die in dieser Bekanntmachung enthalten sind, gemacht oder nahegelegt werden. In die Zukunft gerichtete Aussagen treffen eine Aussage allein zum Zeitpunkt ihrer Abgabe. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften übernimmt der ams-Konzern keine Verpflichtung, in die Zukunft gerichtete Aussagen zu aktualisieren oder öffentlich zu korrigieren, sei es als Ergebnis neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen.