ams gibt die Bedingungen der Bezugsrechtsemission bekannt

Premstätten, Österreich (11. März 2020) -- ams (SIX: AMS), ein weltweit führender Anbieter von hochwertigen Sensorlösungen, gibt die Bedingungen zur geplanten ordentlichen Kapitalerhöhung in Form einer Bezugsrechtsemission ("Bezugsrechtsemission") bekannt, die bei der außerordentlichen Hauptversammlung am 24. Januar 2020 von den Aktionären genehmigt wurde.

Details der Bezugsrechtsemission

Der Vorstand hat am 11. März 2020 beschlossen, 189.869.454 neue, auf den Inhaber lautende, nennwertlose Stammaktien mit vollem Dividendenrecht ab 1. Januar 2019 ("Angebotene Aktien") in Form eines Bezugsrechtsangebots zu einem Bezugspreis von CHF 9,20 ("Bezugspreis") je Angebotene Aktie auszugeben, was einem erwarteten Bruttoerlös von ungefähr CHF 1,75 Mrd. (ungefähr EUR 1,65 Mrd.) entspricht. Die Erlöse der Bezugsrechtsemission werden zur Teilfinanzierung/Refinanzierung des Akquisitionsbetrags einschließlich der damit verbundenen Kosten im Zusammenhang mit dem Unternehmenszusammenschluss mit der OSRAM Licht AG verwendet.

Für jede bestehende ams Aktie erhalten ams Aktionäre ein Bezugsrecht (einzeln das "Bezugsrecht"). 4 Bezugsrechte ermächtigen jeden berechtigten Aktionär zum Bezug von 9 Angebotene Aktien zum Bezugspreis. Nach der Publikation des Prospekts, die für den 13. März 2020 erwartet wird, beginnt die Bezugsfrist am 16. März 2020 und endet am 30. März 2020.

ams Aktionäre, die ihre Bezugsrechte nicht ausüben wollen, haben die Möglichkeit ihre Bezugsrechte während der Bezugsrechtshandelsperiode, welche für den Zeitraum vom 16. März 2020 bis zum (und inklusive dem) 26. März 2020 erwartet wird, an der SIX Swiss Exchange zu verkaufen.

Die Bezugsrechtsemission besteht aus einem Bezugsrechtsangebot für bestehende Aktionäre,  vorbehaltlich gewisser Beschränkungen aufgrund des Wohnsitzes, sowie einem internationalen Angebot, welches vorsieht, dass die Angebotenen Aktien, die von bestehenden Aktionären nicht durch Ausübung der Bezugsrechte gezeichnet werden, an institutionelle Investoren oder über den Markt verkauft werden können. Die Bezugsrechtsemission beinhaltet ein öffentliches Angebot in der Schweiz und in Österreich sowie Privatplatzierungen an berechtigte institutionelle Investoren in bestimmten Ländern außerhalb der Schweiz und Österreich, gemäß den geltenden Wertpapiergesetzen.

Der erste Handelstag der Angebotenen Aktien wird am oder um den 2. April 2020 erwartet. Die Abwicklung und Lieferung der Angebotenen Aktien gegen Zahlung des Angebotspreises wird am oder um den 2. April 2020 erwartet.

Indikativer Zeitplan der Bezugsrechtsemission

13. März 2020

Publikation des Prospekts

16. März 2020

09:15 MEZ: Beginn des Bezugsrechtshandels

26. März 2020

17:15 MEZ: Ende des Bezugsrechtshandels

30. März 2020

Ende der Bezugsfrist

 

Am oder um den
2. April 2020

Börsennotierung und Zulassung zum Handel der Angebotenen Aktien an der SIX Swiss Exchange

Erster Handelstag der Angebotenen Aktien und Einbeziehung der Angebotenen Aktien in die laufende Notierung an der SIX Swiss Exchange

Am oder um den
2. April 2020

Lieferung der Angebotenen Aktien gegen Zahlung des Angebotspreises

 

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Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Ein öffentliches Angebot erfolgt ausschließlich durch und auf Basis eines von der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (Financial Market Authority, „FMA“) zu billigenden und in Österreich zu veröffentlichenden Wertpapierprospekts (einschließlich etwaiger Nachträge dazu). Eine Anlageentscheidung hinsichtlich öffentlich angebotener Wertpapiere der ams sollte nur auf der Grundlage eines Wertpapierprospekts erfolgen. Jegliche Kaufbestellungen in Bezug auf Wertpapiere der ams, die vor Beginn eines öffentlichen Angebots eingehen, werden zurückgewiesen. Sollte ein öffentliches Angebot in Österreich stattfinden, wird ein Wertpapierprospekt unverzüglich nach Billigung durch die FMA in Übereinstimmung mit dem österreichischen Kapitalmarktgesetz 2019, anderen anwendbaren gesetzlichen Vorschriften sowie der europäischen Prospektverordnung (EUR) 2017/1129 veröffentlicht werden und bei der ams während der üblichen Geschäftszeiten sowie auf der Website der ams kostenfrei erhältlich sein.

Diese Bekanntmachung dient weder zur direkten noch indirekten Weitergabe oder Bekanntmachung in bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen, ihrer einzelnen Bundesstaaten sowie dem Distrikt Columbia), Australien, Kanada, Japan oder einer andere Jurisdiktionen, in der eine solche Weitergabe oder Bekanntmachung rechtlich unzulässig wäre. Diese Unterlagen stellen weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Aktien in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Japan oder einer anderen Jurisdiktion dar, in denen ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig wäre, noch sind sie Teil eines solchen Angebotes oder einer solchen Aufforderung.

Die Aktien der ams sind nicht gemäß der Registrierungspflicht des US Securities Act von 1933 („Securities Act”) registriert worden und eine solche Registrierung ist auch nicht vorgesehen. Die Aktien dürfen in die Vereinigten Staaten von Amerika nur aufgrund einer Registrierung oder einer Ausnahmeregelung von der Registrierungspflicht des Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Ein öffentliches Angebot von Aktien in den Vereinigten Staaten von Amerika wird nicht stattfinden.

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren noch einen Wertpapierprospekt im Sinne der Artikel 35 ff. des Finanzdienstleistungsgesetzes (“FIDLEG”) oder Artikel 652a oder 1156 des Obligationenrechts (in der Fassung unmittelbar vor dem Inkrafttreten des FIDLEG) oder Artikel 27 ff. des Kotierungsreglements der SIX Swiss Exchange dar. Das Angebot wird ausschliesslich durch und auf Basis eines zu veröffentlichenden Wertpapierprospekts erfolgen, der unter anderem während den üblichen Geschäftszeiten bei der ams sowie auf der Website der ams kostenfrei zur Verfügung stehen wird. Eine Anlageentscheidung hinsichtlich der öffentlich angebotenen Wertpapiere der ams sollte nur auf der Grundlage eines Wertpapierprospekts erfolgen.