General meeting information

Informationen zur Hinterlegung von Aktien

Nachweisstichtag des Aktienbesitzes: 14. Juni 2022, 24.00 Uhr Wiener Zeit
Frist zur Übermittlung der Bestätigung: 21. Juni 2022, 24.00 Uhr Wiener Zeit

(i) für die Übermittlung der Depotbestätiging in Schriftform
         Per Post oder Boten:
         ams-OSRAM AG
         c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
         Koeppel 60
         A-8242 St. Lorenzen am Wechsel
         Per SWIFT:
         GIBAATWGGMS
         (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000A18XM4 im Text angeben)

(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß § 17 Abs. 3 genügen lässt
         Per Telefax: +43 (0) 1 8900 500-86
         Per E-Mail: anmeldung.ams-osram@hauptversammlung.at  (Depotbestätigungen im Format PDF)
 

Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen. Ohne rechtzeitig bei der Gesellschaft einlangende Depotbestätigung kann die Bestellung eines besonderen Stimmrechtsvertreters und die Ausübung des Auskunftsrechts durch Aktionäre nicht wirksam erfolgen. Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

  • Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
  • Angaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
  • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000A18XM4 (International gebräuchliche Wertpapierkennumer)
  • Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
  • Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Virtuelle Hauptversammlung

Datum der ordentlichen Hauptversammlung: 24. Juni 2022
Zeit: 10.00 Uhr Wiener Zeit
Ort: Virtuelle HV,  Übertragung unter ams-osram.com/general-meeting

Vertretung durch Bevollmächtigte

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemaß den Festlegungenin Punkt IV. dieser Einberufung nachgewiesen hat, hat das Recht einen besonderen Stimmrechtsvertreter zu bestellen. Die Stellung eines Beschlussantrags, die Stimmabgabe und die Erhebung eines Widerspruchs in dieser virtuellen Hauptversammlung der ams-OSRAM AG am 24. Juni 2022 kann gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV nur durch einen der besonderen Stimmrechtsvertreter erfolgen.
Als besondere Stimmrechtsvertreter werden die folgenden Personen vorgeschlagen, die geeignet und von der Gesellschaft unabhängig sind:
(i)    Notar Dr. Walter Pisk
       Öffentlicher Notar
       Raubergasse 20, 8010 Graz
       E-Mail:  pisk.ams-osram@hauptversammlung.at  
(ii)   Rechtsanwältin Dr. Agnes Arlt
       Ebendorferstraße 6/10
       1010 Wien
       E-Mail:  arlt.ams-osram@hauptversammlung.at    
(iii)  Rechtsanwalt Mag. Philipp Stossier
       Dragonerstraße 54, 4600 Wels
       E-Mail: stossier.ams-osram@hauptversammlung.at 
(iv)   Notar MMag. Dr. Arno Weigand
        Öffentlicher Notar
        Untere Donaustraße 13-15/7. OG, 1020 Wien
        E-Mail:  weigand.ams-osram@hauptversammlung.at

Jeder Aktionär kann eine der vier oben genannten Personen als seinen besonderen Stimmrechtsvertreter auswählen und dieser Person eine Vollmacht erteilen. Für die Vollmachtserteilung an die besonderen Stimmrechtsvertreter ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter ams-osram.com/general-meeting ein eigenes Vollmachtsformular abrufbar. Es wird gebeten, dieses Vollmachtsformular zu verwenden. Für die Vollmachtserteilung, die dazu vorgesehenen Übermittlungsmöglichkeiten und Fristen sind die in der Teilnahmeinformation enthaltenen Festlegungen zu beachten. Eine persönliche Übergabe der Vollmacht am Versammlungsort ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Auskunftsrecht und Fragen

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Auskunftsrecht und das Rederecht während dieser virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären selbst im Wege der elektronischen Post ausschließlich durch Übermittlung von Fragen bzw. des Redebeitrags per E-Mail direkt an die Gesellschaft ausschließlich an die E-Mail-Adresse fragen.ams-osram@hauptversammlung.at ausgeübt werden kann.
 

Die Aktionäre werden gebeten möglichst alle Fragen bereits im Vorfeld in Textform per E-Mail an die Adresse fragen.ams-osram@hauptversammlung.at  zu übermitteln und zwar so rechtzeitig, dass diese spätestens am 3. Werktag vor der Hauptversammlung, das ist der 21. Juni 2022, bei der Gesellschaft einlangen. Dies dient der Wahrung der Sitzungsökonomie im Interesse aller Teilnehmer an der Hauptversammlung, insbesondere für Fragen, die einer längeren Vorbereitungszeit bedürfen. Damit ermöglichen Sie dem Vorstand eine möglichst genaue Vorbereitung und rasche Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen.
 

Alle Dokumente im Bezug zur Hauptversammlung 2022 sind hier verfügbar.