Informationen zur Hauptversammlung

Informationen zur Hinterlegung von Aktien

Nachweisstichtag des Aktienbesitzes: 13. Juni 2023, 24.00 Uhr Wiener Zeit
Frist zur Übermittlung der Depotbestätigung: 20. Juni 2023, 24.00 Uhr Wiener Zeit

(i) für die Übermittlung der Depotbestätiging in Schriftform
         Per Post oder Boten:

         ams-OSRAM AG
         c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
         Koeppel 60
         A-8242 St. Lorenzen am Wechsel
         
Per SWIFT:
         GIBAATWGGMS
         (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000A18XM4 im Text angeben)

(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß § 17 Abs. 3 genügen lässt
         Per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 50
         Per E-Mail: anmeldung.ams-osram@hauptversammlung.at  (Depotbestätigungen im Format PDF)
 

Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.


Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):
  • Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
  • Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
  • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000A18XM4 (international gebräuchliche Wertpapierkennnummer),
  • Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
  • Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht

Darüber hinaus werden Depotbestätigungen von SIX SegaInterSettle AG, Olten, Schweiz, akzeptiert.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 13. Juni 2023 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher oder englischer Sprache entgegengenommen.

Identitätsnachweis
ams-OSRAM AG behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.
Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden daher ersucht, zur Identifikation bei der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.
Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht vorweisen.

Vertretung durch Bevollmächtigte

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung Punkt III. nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege und Adressen an:
Per Post oder per Boten:     
                                           ams-OSRAM AG
                                           c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
                                           Köppel 60
                                           8242 St. Lorenzen/Wechsel
Per E-Mail:                          anmeldung.ams-osram@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht in Textform als PDF dem E-Mail anzuschließen ist
Per SWIFT:                          GIBAATWGGMS - Message Type MT598 oder MT599; unbedingt ISIN AT0000A18XM4 im Text angeben
Per Telefax:                         +43 (0)1 8900 500 50

Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich:
Persönlich:                          bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort.

Die Vollmachten müssen spätestens bis 21. Juni 2023, 16:00 Uhr, Wiener Zeit, bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung zur Hauptversammlung übergeben werden.

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter ams-osram.com/de/about-us/investor-relations/general-meeting abrufbar. Wir bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die bereitgestellten Formulare zu verwenden.
Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionären zur Verfügung gestellten Vollmachtsformular.

Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung, auf dem für dessen Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Unabhängiger Stimmrechtsvertreter
Als besonderer Service steht den Aktionären ein unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung; nämlich Dr. Walter Pisk, öffentlicher Notar, 8010 Graz, Raubergasse 20, E-Mail: pisk.ams‑osram@hauptversammlung.at; hierfür ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter ams‑osram.com/de/about-us/investor-relations/general-meeting ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar.
 

Auskunftsrecht und Fragen

Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu stellen, gerne aber auch schriftlich. Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den Vorstand übermittelt werden. Diese Fragen können an die Gesellschaft per E-Mail an agm@ams-osram.com übermittelt werden.

Alle Dokumente im Bezug zur Hauptversammlung 2023 sind hier verfügbar.