ams gibt Ausschluss der Bezugsrechte für mögliche Platzierung von Wandelschuldverschreibungen bekannt
Premstätten, Österreich (6. Februar 2018) -- ams AG (SIX: AMS), ein weltweit führender Anbieter von hochwertigen Sensorlösungen, gibt bekannt, dass der Vorstand der Gesellschaft, vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrates, den Ausschluss der Bezugsrechte im Zusammenhang mit einer möglichen Privatplatzierung von nicht nachrangigen, unbesicherten Wandelschuldverschreibungen beschlossen hat. Die Schuldverschreibungen in einem Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 600 Mio. und mit einer Laufzeit von sieben Jahren werden zur Wandlung in bis zu 6,1% des derzeit ausstehenden Grundkapitals (auf Inhaber lautende neue Aktien ohne Nennwert (Stückaktien) aus dem bestehenden bedingten Kapital der Gesellschaft) berechtigen. Der Zeitpunkt einer möglichen Platzierung der Schuldverschreibungen sowie deren Bedingungen werden in Abhängigkeit und unter Berücksichtigung der vorherrschenden Marktbedingungen ermittelt. Der Nettoemissonserlös soll für allgemeine Geschäftszwecke, einschließlich etwaiger Akquisitionen verwendet werden. Der nach österreichischem Recht zu erstellende Bericht des Vorstands wird voraussichtlich am oder um den 8. Februar 2018 im Amtsblatt der Wiener Zeitung veröffentlicht werden.
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