ams kündigt die Begebung einer Nullkupon-Wandelanleihe in Höhe von EUR 600 Mio. mit 7 Jahren Laufzeit an

Premstätten, Österreich (26. Februar 2018) -- ams AG (SIX: AMS), ein weltweit führender Anbieter von hochwertigen Sensorlösungen, gibt bekannt, dass der Vorstand heute mit Einverständnis des Aufsichtsrats die Privatplatzierung von vorrangigen, unbesicherten Wandelanleihen (die „Anleihen“) im Gesamtnominal von EUR 600 Millionen (die „Platzierung“) mit einer Laufzeit bis 2025 und einer Stückelung von je EUR 200.000 beschlossen hat. Die Anleihen sind grundsätzlich auf Basis des bedingten Kapitals der Gesellschaft in neue, nennwertlose Inhaber-Stammaktien wandelbar und stellen etwa 5,1 Prozent des aktuell im Umlauf befindlichen Grundkapitals dar. Bezugsrechte bestehender Aktionäre von ams wurden ausgeschlossen.

Die Anleihen werden eine Laufzeit von sieben Jahren haben und zu 101,5 – 107,0 Prozent ihres Nennwerts ausgegeben und – sofern nicht gewandelt – zu 100 Prozent zurückgezahlt werden. Die Wandlungsprämie wird, umgerechnet in EUR zum aktuellen Wechselkurs, 45 Prozent über dem Referenzkurs, der dem volumengewichteten Durchschnittskurs der Aktien auf der SIX Swiss Exchange zwischen Vermarktungsbeginn und der Preissetzung der Platzierung entspricht, liegen. Die Preissetzung wird voraussichtlich im Verlaufe des heutigen Tages im Anschluss an ein beschleunigtes Bookbuilding-Verfahren vollzogen, die Begebung wird voraussichtlich am oder um den 5. März 2018 erfolgen. Die Anleihen werden nicht verzinst.

ams ist berechtigt, die Wandelanleihe entsprechend den Anleihebedingungen zum Nennwert zurückzuzahlen, sofern weniger als 20 Prozent des ursprünglichen Gesamtnennwerts ausstehen.

Der Nettoerlös der Anleihenemission wird für allgemeine Unternehmenszwecke, einschließlich der Finanzierung von M&A-Transaktionen, verwendet werden.

ams beabsichtigt, innerhalb von 30 Tagen nach Begebung die Aufnahme der Anleihen zum Handel im Open Market Segment der Frankfurter Börse zu beantragen.

In Übereinstimmung mit Regulation S (Category 1) des United States Securities Act von 1933 werden die Anleihen ausschließlich institutionellen Investoren außerhalb der Vereinigten Staaten, Kanada, Australien, Japan, Südafrika und anderer Jurisdiktionen innerhalb derer das Angebot oder der Verkauf der Wertpapiere gesetzlich untersagt ist, angeboten.

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