Bekanntmachung zu Wandelschuldverschreibung fällig 2022
NICHT ZUR FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG (GANZ ODER TEILWEISE) IN, INNERHALB ODER AUS DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER EINER ANDEREN GERICHTSBARKEIT, IN DER DIES EINE VERLETZUNG DER EINSCHLÄGIGEN GESETZE DIESER GERICHTSBARKEITEN DARSTELLEN WÜRDE.
Bekanntmachung an die Anleihegläubiger der
USD 350.000.000 0,875% Schuldverschreibungen fällig 2022 mit
Wandlungsrecht in auf den Inhaber lautende
Stückaktien ohne Nennbetrag der ams AG (die “Emittentin”)
(ISIN: DE000A19PVM4) (die "Schuldverschreibungen")
Soweit die hierin verwendeten Begriffe nicht anders definiert sind, haben sie die gleiche Bedeutung
wie in den Bedingungen der Schuldverschreibungen (die „Emissionsbedingungen“).
Die Emittentin gibt den Anleihegläubigern hiermit bekannt, dass aufgrund der Beschlussfassung des Vorstands der Emittentin, 189.869.454 neue Aktien in Form eines Bezugsrechtsangebots zu einem Bezugspreis von CHF 9,20 je Aktie auszugeben und mit Ex-Tag am 16. März 2020, gemäß §11(b), §11(k) und §11(n) der Emissionsbedingungen und wirksam am 16. März 2020:
- der Wandlungspreis von USD 106,9075 auf USD 65,8845 angepasst wird; und
Bardividenden die in Bezug auf das endende Geschäftsjahr ausgeschüttet wurden |
Bardividende- Schwellenwert |
Bardividende- Schwellenwert |
31. Dezember 2019 |
EUR 0,50 |
EUR 0,3081 |
31. Dezember 2020 |
EUR 0,60 |
EUR 0,3698 |
31. Dezember 2021 |
EUR 0,70 |
EUR 0,4314 |
31. Dezember 2022 |
EUR 0,80 |
EUR 0,4930 |
Premstätten,
16. März 2020
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Ein öffentliches Angebot erfolgt ausschließlich durch und auf Basis eines von der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (Financial Market Authority, „FMA“) gebilligten und in Österreich veröffentlichten Wertpapierprospekts (einschließlich etwaiger Nachträge dazu). Eine Anlageentscheidung hinsichtlich öffentlich angebotener Wertpapiere der ams AG („ams“) sollte nur auf der Grundlage des Wertpapierprospekts erfolgen. Der Wertpapierprospekt ist bei der ams während der üblichen Geschäftszeiten sowie auf der Website der ams kostenfrei erhältlich.
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