ams kündigt Delisting-Angebot für OSRAM an

NICHT ZUR VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG (VOLLSTÄNDIG ODER TEILWEISE) IN ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN DIES EINE VERLETZUNG DER JEWEILIGEN RECHTSORDNUNG DARSTELLEN WÜRDE

ams kündigt Delisting-Angebot für OSRAM an

  • Attraktiver Angebotspreis von €52,30 pro OSRAM-Aktie

  • Vierwöchige Annahmefrist voraussichtlich von ca. 21. Mai bis ca. 18. Juni 2021

  • Bedeutende Prämie gegenüber der Barabfindung im Rahmen des BGAV sowie des vorherigen Übernahmeangebots

  • Abschluss des Angebots ohne jegliche Vollzugsbedingungen

  • Im Anschluss wird der Handel von OSRAM-Aktien im regulierten Markt eingestellt

Premstätten, Österreich (3. Mai 2021) -- ams AG (SIX: AMS), ein weltweit führender Anbieter von hochwertigen Sensorlösungen, beabsichtigt, ein öffentliches Delisting-Angebot (das "Delisting-Angebot") für die noch ausstehenden ca. 28% Aktien der OSRAM Licht AG ("OSRAM"), die derzeit nicht im Besitz von ams sind, zu einem Angebotspreis in bar in Höhe von €52,30 je OSRAM-Aktie zu unterbreiten.

Der beabsichtigte Angebotspreis von €52,30 je OSRAM-Aktie entspricht einer Prämie von 1% gegenüber dem volumengewichteten durchschnittlichen Aktienkurs von OSRAM der letzten sechs Monate (angenommen mit €52,02 basierend auf Informationen von FactSet), der als gesetzlicher Mindestpreis für das Delisting-Angebot gilt. Darüber hinaus stellt das Angebot eine Prämie von 28% zum Angebotspreis des erfolgreichen Übernahmeangebots im Jahr 2019 (€41,00) und eine Prämie von 15% auf die Barabfindung dar, die den verbleibenden OSRAM-Aktionären im Zusammenhang mit dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ("BGAV") angeboten wird (€45,54). 

"Das Delisting-Angebot ist der logische nächste Schritt für die Integration von OSRAM und die Umsetzung unserer Strategie, einen global führenden Anbieter von optischen Lösungen zu schaffen", so Alexander Everke, Vorstandsvorsitzender von ams. "Wir haben seit Inkrafttreten des BGAV bereits erhebliche Fortschritte erzielt und freuen uns, auf diesen weiter aufzubauen. Wir legen allen verbleibenden Aktionäre von OSRAM nahe, ihre Aktien im Rahmen des Delisting-Angebots anzudienen, das eine finanziell attraktive Gelegenheit darstellt, ihre Anteile zu einem Preis zu veräußern, der sowohl über dem gesetzlichen Minimum als auch der BGAV-Barabfindung liegt."

Vorbehaltlich der Zustimmung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Veröffentlichung der Angebotsunterlage wird das Delisting-Angebot voraussichtlich am ca. 21. Mai 2021 beginnen und innerhalb von vier Wochen bis ca. 18. Juni 2021 angenommen werden können. Das Delisting-Angebot wird nicht verlängert und unterliegt keinen Vollzugsbedingungen. Im Einklang mit der Finanzstrategie von ams werden keine zusätzlichen Finanzmittel für die Umsetzung des Delisting-Angebots benötigt.

Nach Abschluss des Delistings wird der Handel mit OSRAM-Aktien am regulierten Markt eingestellt, was zu einer sehr geringen Liquidität sowie Verfügbarkeit von Marktpreisen für die OSRAM-Aktie ab diesem Zeitpunkt führen kann. Die Beendigung der Börsennotierung von OSRAM am regulierten Markt wird unabhängig von der tatsächlichen Annahmequote im Rahmen des Delisting-Angebots vollzogen. Mit Beendigung der Börsennotierung am regulierten Markt enden zudem die umfangreichen finanziellen Berichtspflichten von OSRAM sowie die Anwendung zahlreicher weiterer Regelungen zur Marktinformation.

Weitere Informationen zum Delisting-Angebot finden Sie unter www.offer-ams-osram.de  

 

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien von OSRAM („OSRAM-Aktien“). Die Bedingungen und weitere das Delisting-Angebot der ams Offer GmbH, einem 100%-igen Tochterunternehmen der ams AG, an die Aktionäre von OSRAM betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage dargelegt, die nach Gestattung ihrer Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht veröffentlicht werden wird. Inhabern von OSRAM-Aktien dringend empfohlen werden, eine solche Angebotsunterlage zu lesen und gegebenenfalls in Bezug auf die darin enthaltenen Themen unabhängige Beratung zu suchen.

Die Verbreitung, Veröffentlichung oder Verteilung dieser Bekanntmachung kann in Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz gesetzlich eingeschränkt sein. Personen, die ihren Wohnsitz in einer anderen Rechtsordnung haben oder einer anderen Rechtsordnung unterliegen, sollten sich über die geltenden Anforderungen informieren und diese beachten.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt, können die ams Offer GmbH, mit ihr verbundene Personen und/oder für sie tätige Broker in Übereinstimmung mit anwendbarem Recht außerhalb des Delisting-Angebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar OSRAM-Aktien erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen zum Erwerb abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf OSRAM-Aktien gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe würden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.

Diese Bekanntmachung könnte Aussagen über die ams AG und/oder ihre Tochterunternehmen (zusammen der „ams-Konzern“) enthalten, die „in die Zukunft gerichtete Aussagen“ sind oder sein könnten. In die Zukunft gerichtete Aussagen beinhalten unter anderem Aussagen, die typischerweise durch Wörter wie „davon ausgehen“, „zum Ziel setzen“, „erwarten“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „planen“, „glauben“, „hoffen“, „abzielen“, „fortführen“, „werden“, „möglicherweise“, „sollten“, „würden“, „könnten“ oder andere Wörter mit ähnlicher Bedeutung gekennzeichnet sind. Ihrer Art nach beinhalten in die Zukunft gerichtete Aussagen Risiken und Unsicherheiten, da sie sich auf Ereignisse beziehen oder von Umständen abhängen, die in der Zukunft möglicherweise eintreten oder auch nicht eintreten werden. Der ams-Konzern macht Sie darauf aufmerksam, dass in die Zukunft gerichtete Aussagen keine Garantie dafür sind, dass solche zukünftigen Ereignisse eintreten oder zukünftige Ergebnisse erbracht werden und dass insbesondere tatsächliche Geschäftsergebnisse, Vermögenslage und Liquidität, die Entwicklung des Industriesektors, in dem der ams-Konzern tätig ist, und Ergebnis oder Auswirkung des Erwerbs und damit zusammenhängender Themen auf den ams-Konzern wesentlich von denen abweichen können, die durch die in die Zukunft gerichteten Aussagen, die in dieser Bekanntmachung enthalten sind, gemacht oder nahegelegt werden. In die Zukunft gerichtete Aussagen treffen eine Aussage allein zum Zeitpunkt ihrer Abgabe. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften übernimmt der ams-Konzern keine Verpflichtung, in die Zukunft gerichtete Aussagen zu aktualisieren oder öffentlich zu korrigieren, sei es als Ergebnis neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen.