Aufgrund der Änderung des Basiszinssatzes haben sich die OSRAM Licht AG ("OSRAM") und die ams Offer GmbH heute darauf geeinigt, die den Aktionären von OSRAM gemäß Ziffer 5.1 des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags vom 22. September 2020 („BGAV“) anzubietende Abfindung von EUR 44,65 um EUR 0,89 auf EUR 45,54 je OSRAM Aktie zu erhöhen. Alleiniger Grund für diese Änderung ist, dass sich im Nachgang zum Abschluss des BGAVs der der Unternehmensbewertung von OSRAM zugrundeliegende Basiszinssatz von 0,0% auf -0,1% geändert hat. Die Ausgleichszahlung soll, wie auch der BGAV im Übrigen, unverändert bleiben. Vorstand und Aufsichtsrat von OSRAM empfehlen den Aktionären der außerordentlichen Hauptversammlung der OSRAM Licht AG am morgigen 3. November 2020, dem geänderten BGAV zuzustimmen. Die Änderungsvereinbarung zum BGAV samt konsolidierter Fassung des BGAV sowie der Nachtrag zum gemeinsamen Bericht des Vorstands von OSRAM und der Geschäftsführung der ams Offer GmbH zu diesem Vertrag werden auf der Homepage von OSRAM veröffentlicht.
ÜBER OSRAM
OSRAM, mit Hauptsitz in München, ist ein weltweit führendes Hightech-Unternehmen mit einer über 110-jährigen Geschichte. Die überwiegend halbleiterbasierten Produkte ermöglichen verschiedenste Anwendungen von Virtual Reality bis hin zum autonomen Fahren sowie von Smartphones bis zu vernetzten intelligenten Beleuchtungslösungen in Gebäuden und Städten. OSRAM nutzt die unendlichen Möglichkeiten von Licht, um das Leben von Menschen und Gesellschaften zu verbessern. Mit Innovationen von OSRAM werden wir künftig nicht nur besser sehen, sondern auch besser kommunizieren, uns fortbewegen, arbeiten und leben. OSRAM beschäftigte Ende des Geschäftsjahres 2019 (per 30. September) weltweit rund 23.500 Mitarbeiter und erzielte in diesem Geschäftsjahr einen Umsatz von rund 3,5 Milliarden Euro aus fortgeführten Aktivitäten. Das Unternehmen ist an den Börsen in Frankfurt am Main und München notiert unter der WKN: LED 400 (Börsenkürzel: OSR). Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.osram.de.
Haftungsausschlusserklärung
Dieses Dokument enthält zukunftsgerichtete Aussagen und Informationen – also Aussagen über Vorgänge, die in der Zukunft, nicht in der Vergangenheit, liegen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen sind erkennbar durch Formulierungen wie "erwarten", "wollen", "antizipieren", "beabsichtigen", "planen", "glauben", "anstreben", "einschätzen", "werden", "vorhersagen" oder ähnliche Begriffe. Solche Aussagen beruhen auf den heutigen Erwartungen und bestimmten Annahmen des OSRAM Managements. Sie unterliegen daher einer Reihe von Risiken und Ungewissheiten. Eine Vielzahl von Faktoren, von denen zahlreiche außerhalb des Einflussbereichs von OSRAM liegen, beeinflusst die Geschäftsaktivitäten, den Erfolg, die Geschäftsstrategie und die Ergebnisse von OSRAM. Diese Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Erfolge und Leistungen von OSRAM wesentlich von den Angaben zu Ergebnissen, Erfolgen oder Leistungen abweichen, die ausdrücklich oder implizit in den zukunftsgerichteten Aussagen wiedergegeben oder aufgrund früherer Trends erwartet werden. Diese Faktoren beinhalten insbesondere Angelegenheiten, die im Risiko- und Chancenbericht des Geschäftsberichts des OSRAM Licht-Konzerns beschrieben sind, sich aber nicht auf solche beschränken. Sollten sich eines oder mehrere dieser Risiken oder Ungewissheiten realisieren oder sollte es sich erweisen, dass die zugrundeliegenden Annahmen nicht korrekt waren, können die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Erfolge von OSRAM wesentlich von denjenigen Ergebnissen abweichen, die in der zukunftsgerichteten Aussage als erwartete, antizipierte, beabsichtigte, geplante, geglaubte, angestrebte, geschätzte oder projizierte Ergebnisse, Leistungen und Erfolge genannt worden sind. OSRAM übernimmt keine Verpflichtung und beabsichtigt auch nicht, diese zukunftsgerichteten Aussagen über gesetzliche Anforderungen hinaus zu aktualisieren oder bei einer anderen als der erwarteten Entwicklung zu korrigieren. Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen in diesem und anderen Berichten nicht genau zur angegebenen Summe aufaddieren und dass dargestellte Prozentangaben nicht genau die absoluten Werte widerspiegeln, auf die sie sich beziehen.