ams kündigt Begebung einer Wandelanleihe in Höhe von etwa EUR 750 Mio. mit Laufzeit bis 2027 im Rahmen einer Privatplatzierung an ...

NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG INNERHALB DER ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER AN U.S. PERSONEN, UND NICHT ZUR VERTEILUNG INNERHALB ODER IN AUSTRALIEN, KANADA, SÜDAFRIKA ODER JAPAN, ODER IN JEDE ANDERE JURISDIKTION, IN DER ANGEBOTE ODER VERKÄUFE NACH GELTENDEM RECHT UNTERSAGT SIND.

ams kündigt Begebung einer Wandelanleihe in Höhe von etwa EUR 750 Mio. mit Laufzeit bis 2027 im Rahmen einer Privatplatzierung an; gibt vorab Ergebnisse des 3. Quartals für das ams-Geschäft mit Umsatz von USD 564 Mio. und bereinigter operativer (EBIT)-Marge von 23% bekannt, beide Werte im oberen Bereich der Erwartungsspanne; erwartet weiteres erfreulich starkes sequentielles Wachstum im 4. Quartal für das ams-Geschäft mit Umsatz von USD 650-690 Mio. und deutlich höherer operativer Profitabilität

  • Endgültige Bedingungen des Angebots werden nach Durchführung eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens bekanntgegeben, dessen Abschluss am 27. Oktober 2020 erwartet wird
  • Geplante Transaktion trägt zu einer diversifizierten langfristigen Finanzierungsstruktur bei und maximiert die finanzielle Flexibilität von ams, ebnet damit Weg hin zu einer vollständigen Integration von OSRAM
  • Im 3. Quartal erzielt ams einen Umsatz von USD 564 Mio. und eine bereinigte operative (EBIT) Marge von 23% im ams-Geschäft, beide Werte im oberen Bereich der erwarteten Spanne
  • Starkes ams-Geschäft im 4. Quartal erwartet mit einem erwarteten Umsatz von USD 650-690 Mio. bei einer bereinigten operativen (EBIT) Marge von 24-27%, jeweils deutlich höher gegenüber Vorquartal 

Premstätten, Österreich (27. Oktober 2020) -- ams (SIX: AMS), ein weltweit führender Anbieter von hochwertigen Sensorlösungen, gibt bekannt, dass der Vorstand der Gesellschaft heute mit Zustimmung des Aufsichtsrates die Begebung von garantierten Wandelschuldverschreibungen (die "Wandelschuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von etwa EUR 750 Mio. und mit Fälligkeit in 2027 im Rahmen einer Privatplatzierung (das "Angebot") beschlossen hat. Der Nettoerlös aus der Begebung der Wandelschuldverschreibungen wird für allgemeine Unternehmenszwecke verwendet. Vor dem Valutatag der Wandelschuldverschreibungen wird ams die bestehenden Brückenfinanzierungen unter Verwendung verfügbarer Barmittel ablösen. Neben der Begebung der Wandelschuldverschreibungen hat ams mit einem Bankenkonsortium die Bedingungen einer neuen EUR 750 Mio. Brückenfinanzierung vereinbart. Die Brückenfinanzierung soll mit oder nach Valuta der Wandelschuldverschreibungen abgeschlossen werden.

Die Begebung der Wandelschuldverschreibungen und die neue Brückenfinanzierung dienen gemeinsam der Sicherstellung einer umfassenden Finanzierung der Umsetzung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit OSRAM (nach Zustimmung der OSRAM Aktionäre) sowie von weiteren Schritten zur Umsetzung der vollständigen Integration von OSRAM. Im Einklang mit der langfristigen Finanzierungsstrategie von ams und einem umsichtigen Bilanzmanagement werden die oben genannten Transaktionen das Laufzeitprofil des bestehenden Fremdkapitals ergänzen und die finanzielle Flexibilität von ams maximieren.

Ferner gibt ams vorab die Ergebnisse des 3. Quartals 2020 für das ams-Geschäft exklusive OSRAM bekannt. Sie zeigen ein starkes Umsatzwachstum gegenüber dem Vorquartal auf USD 564 Mio. und eine sehr erfreuliche Profitabilität mit einer bereinigten EBIT-Marge von 23%, beide Werte liegen dabei im oberen Bereich der veröffentlichten Erwartungsspanne. Diese ausgesprochen positiven Ergebnisse beruhen insbesondere auf einer anhaltend guten Nachfrage im Consumer-Geschäft von ams trotz der konjunkturellen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie und negativer Wechselkursentwicklungen im Quartal.

Zudem gibt ams einen Ausblick auf das 4. Quartal 2020 auf Basis derzeit verfügbarer Informationen, der ausschließlich das ams-Geschäft umfasst. ams erwartet eine anhaltend starke Geschäftsdynamik im 4. Quartal aufgrund umfangreicher saisonaler Produkthochläufe und einer robusten Nachfrage im Consumer-Geschäft von ams, dies ungeachtet der andauernden weltweiten Pandemie und der damit verbundenen wirtschaftlichen Unsicherheiten. Deutlicher positive Nachfragetrends fassen im Automotive-, Industrie- und Medizintechnikgeschäft von ams Fuß und ergänzen die beschriebene Entwicklung. ams erwartet daher im 4. Quartal einen Umsatz von USD 650-690 Mio. für das ams-Geschäft und damit einen Zuwachs von 19% gegenüber dem Vorquartal und 2% gegenüber dem Vorjahresquartal bezogen auf die Mitte der Erwartungsspanne, zugleich erwartet ams einen deutlichen Anstieg der bereinigten EBIT-Marge gegenüber dem Vorquartal auf 24-27% des Umsatzes. ams wird OSRAM ab Beginn des 3. Quartals 2020 voll konsolidieren und beabsichtigt, OSRAM als separates Berichtssegment auszuweisen. Wie bereits angekündigt, wird ams die vollständig konsolidierten Ergebnisse des 3. Quartals einschließlich OSRAM am 6. November 2020 veröffentlichen.

Die Wandelschuldverschreibungen werden eine Laufzeit von 7 Jahren haben. Sie werden zu 100 % ihres Nennbetrags ausgegeben und, sofern sie nicht zuvor gewandelt werden, zu 100 % ihres Nennbetrags zurückgezahlt, vorbehaltlich einer Aktienrückzahlungsoption gemäß den Emissions­bedingungen der Wandelschuldverschreibungen. Dabei wird für die Wandelschuldverschreibungen ein Zinscoupon zwischen 1,875% und 2,375% per annum erwartet, der halbjährlich nachträglich zahlbar ist und einer Erhöhung (Step-up) unterliegt, sofern bestimmte Bedingungen nicht erfüllt sein sollten.

Die Wandelschuldverschreibungen werden in neue oder bestehende, auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag in Höhe von bis zu 10% des derzeit ausgegebenen Aktienkapitals wandelbar sein. Bezugsrechte bestehender ams-Aktionäre zur Zeichnung der Wandelschuldverschreibungen wurden ausgeschlossen. Die Wandelschuldverschreibungen werden zu einer Wandlungsprämie zwischen 45-50% über dem Referenzaktienkurs angeboten, welcher dem volumengewichteten Durchschnittspreis der Aktie an der SIX Swiss Exchange zwischen dem Beginn des Angebots und der Preisfestsetzung, umgerechnet in Euro zum vorherrschenden Wechselkurs, entspricht. ams wird berechtigt sein, die Wandelschuldverschreibungen zu ihrem Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen gemäß den Emissionsbedingungen der Wandelschuldverschreibungen zurückzuzahlen, (i) wenn an oder nach dem 6. Dezember 2024 der Kurs der ams-Aktie mindestens 130 % des dann geltenden Wandlungspreises über einen gewissen Zeitraum beträgt, oder (ii) wenn 20 % oder weniger des Gesamtnennbetrages der Wandelschuldverschreibungen ausstehen.

Die Preissetzung wird später im Verlauf des heutigen Tages nach Abschluss eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens erwartet. Valutatag wird voraussichtlich der 3. November 2020 sein. Die Wandelschuldverschreibungen werden ausschließlich institutionellen Investoren außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika unter Bezugnahme auf Regulation S (Kategorie 2) des United States Securities Act (Wertpapiergesetz) von 1933 in der jeweils gültigen Fassung, sowie außerhalb Australiens, Kanadas, Japans, Südafrikas und jeder anderen Jurisdiktion, in der Angebote oder Verkäufe der Wertpapiere nach geltendem Recht verboten sind; ferner werden sie nicht an U.S. Personen angeboten.

Im Zusammenhang mit der Transaktion hat sich ams zu einem Lock-up von 90 Tagen nach dem Valutatag der Wandelschuldverschreibungen vorbehaltlich üblicher Ausnahmen verpflichtet. Ein Antrag auf Einbeziehung der Wandelschuldverschreibungen in den Börsenhandel im Freiverkehr (Open Market) der Frankfurter Wertpapierbörse ist vorgesehen.

 

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Disclaimer

Die Wandelschuldverschreibungen darf weder direkt noch indirekt in der Schweiz im Sinne des Schweizer Finanzdienstleistungsgesetzes ("FIDLEG") öffentlich angeboten werden und es wurde oder wird kein Gesuch um Zulassung der Wandelschuldverschreibungen zum Handel an einem Handelsplatz (Börse oder multilaterales Handelssystem) in der Schweiz gestellt. Diese Bekanntmachung stellt weder einen Prospekt gemäß dem FIDLEG noch gemäß dem Schweizer Obligationenrecht (in der unmittelbar vor Inkrafttreten des FIDLEG geltenden Fassung) noch gemäß dem Kotierungsreglement der SIX Exchange Regulation oder einem anderen Handelsplatz in der Schweiz dar.

Diese Bekanntmachung darf weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitztümer), Japan, Australien, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung, in der eine solche Bekanntmachung rechtswidrig sein könnte, veröffentlicht, verteilt oder übertragen werden. Die Verbreitung dieser Bekanntmachung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein, und Personen, die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten sich über solche Einschränkungen informieren und diese beachten. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen.

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland, Österreich oder einer anderen Rechtsordnung dar. Weder diese Bekanntmachung noch deren Inhalt darf als Grundlage für ein Angebot in irgendeiner Rechtsordnung dienen oder in Verbindung mit einem solchen Angebot als verbindlich angesehen werden. Die angebotenen Wertpapiere werden und wurden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten oder an eine U.S. Person weder angeboten noch verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder von den Registrierungsanforderungen des Securities Act befreit.

Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an Personen, die (i) professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen Fassung) (die "Order") sind, oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit hohem Eigenkapital, Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, etc. (alle diese Personen werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet)). Personen, die keine Relevanten Personen sind, dürfen nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder sich auf dieses Dokument verlassen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen.

In Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") richtet sich die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung von Wertpapieren ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 (Prospektverordnung) sind.

Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im EWR oder im Vereinigten Königreich angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen auch nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet ein "Kleinanleger" eine Person, die eine (oder mehrere) der folgenden ist: (i) ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (11) der MIFID II; (ii) ein Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der geänderten Fassung der "Versicherungsvertriebsrichtlinie"), sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (10) der MIFID II gelten würde. Folglich wurde kein Basisinformationsblatt erstellt, das gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die "PRIIP-Verordnung") erforderlich ist, um die Wandelschuldverschreibungen anzubieten oder zu verkaufen oder auf andere Weise Kleinanlegern im EWR zur Verfügung zu stellen, und daher kann das Angebot oder der Verkauf der Wandelschuldverschreibungen oder die anderweitige Zurverfügungstellung an Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten Königreich gemäß der PRIIP-Verordnung rechtswidrig sein.

Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot oder einen Erwerb der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer Rechtsordnung erlauben würden, in der eine solche Maßnahme ungesetzlich wäre. Personen, in deren Besitz diese Bekanntmachung gelangt, sind verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten.

Diese Bekanntmachung stellt keine Empfehlung bezüglich der Platzierung dar. Anleger sollten einen professionellen Berater bezüglich der Eignung der Platzierung für die betreffende Person konsultieren.

Diese Bekanntmachung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Meinungen und Prognosen in Bezug auf die erwarteten zukünftigen Ergebnisse des Unternehmens enthalten ("zukunftsgerichtete Aussagen"). Diese zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung von zukunftsgerichteter Terminologie identifiziert werden, einschließlich der Begriffe "glaubt", "schätzt", "geht davon aus", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird" oder "sollte" oder jeweils deren negative oder andere Abweichungen oder vergleichbare Terminologien. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Angelegenheiten, die keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen der Führung des Unternehmens und sind mit bedeutenden bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten verbunden, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Ereignisse erheblich von den in solchen Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen, Leistungen oder Ereignissen abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als Garantien für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse gelesen werden und sind nicht notwendigerweise genaue Angaben darüber, ob solche Ergebnisse erzielt werden oder nicht. Alle hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung. Wir übernehmen keine Verpflichtung und erwarten auch nicht, die hierin enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren oder neue Ereignisse oder Umstände widerzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu korrigieren, die nach dem Datum dieser Bekanntmachung offensichtlich werden, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Wir übernehmen keinerlei Haftung in Bezug auf das Erreichen solcher zukunftsgerichteter Aussagen und Annahmen.