ams gibt erfolgreiche Platzierung einer Wandelanleihe in Höhe von EUR 760 Millionen mit einer Laufzeit bis 2027 bekannt
NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG INNERHALB DER ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER AN U.S. PERSONEN, UND NICHT ZUR VERTEILUNG INNERHALB ODER IN AUSTRALIEN, KANADA, SÜDAFRIKA ODER JAPAN, ODER IN JEDE ANDERE JURISDIKTION, IN DER ANGEBOTE ODER VERKÄUFE NACH GELTENDEM RECHT UNTERSAGT SIND.
ams gibt erfolgreiche Platzierung einer Wandelanleihe in Höhe von EUR 760 Millionen mit einer Laufzeit bis 2027 bekannt
Premstätten, Österreich (27. Oktober 2020) -- ams (SIX: AMS), ein weltweit führender Anbieter von hochwertigen Sensorlösungen, gibt die erfolgreiche Platzierung von garantierten Wandelschuldverschreibungen (die „Wandelschuldverschreibungen“) in Gesamtnennbetrag von EUR 760 Millionen mit einer Laufzeit bis 2027 bekannt. Die Wandelschuldverschreibungen werden in neue oder bestehende, auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag in Höhe von bis zu 10% des derzeit ausgegebenen und ausstehenden Aktienkapitals, wandelbar sein. Bezugsrechte bestehender ams Aktionäre zur Zeichnung der Wandelschuldverschreibungen wurden ausgeschlossen. Der Nettoerlös der Wandelschuldverschreibungen wird für allgemeine Unternehmenszwecke verwendet.
Nachdem heutigen Platzierungsverfahren wurde festgelegt, dass die Wandelschuldverschreibungen einen Zinscoupon von 2,125% pro Jahr haben werden und die anfängliche Wandlungsprämie bei 47,5% über dem Referenzaktienkurs von CHF 20,1736, umgerechnet in Euro zum vorherrschenden Wechselkurs, liegt. Dies entspricht einem anfänglichen Wandlungskurs von EUR 27,7209. Die Wandelschuldverschreibungen werden eine Laufzeit von 7 Jahren haben und zu 100% ihres Nennbetrags ausgegeben und zurückgezahlt. Sofern sie nicht zuvor gewandelt, zurückgezahlt oder gekauft und gekündigt wurden, werden die Wandelschuldverschreibungen zum Nennbetrag am 3. November 2027 zurückgezahlt.
Die Abwicklung der Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen wird am oder um den 3. November 2020 erwartet. Es wird ein Antrag gestellt, die Wandelschuldverschreibungen in den Börsenhandel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse einzubeziehen.
Die Wandelschuldverschreibungen werden ausschließlich institutionellen Investoren außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika unter Bezugnahme auf Regulation S (Kategorie 2) des United States Securities Act (Wertpapiergesetz) von 1933 in der jeweils gültigen Fassung, sowie außerhalb Australiens, Kanadas, Japans, Südafrikas und jeder anderen Jurisdiktion, in der Angebote oder Verkäufe der Wertpapiere nach geltendem Recht verboten sind, sowie nicht gegenüber U.S. Personen, angeboten.
Im Zusammenhang mit der Transaktion hat sich ams zu einem Lock-up von 90 Tagen nach Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen vorbehaltlich üblicher Ausnahmen verpflichtet.
HSBC, Morgan Stanley and UBS agieren als Global Coordinators und Joint Bookrunners, Commerzbank, Crédit Agricole CIB, Deutsche Bank, and Unicredit agieren als Joint Bookrunners.
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Disclaimer
Die Wandelschuldverschreibungen darf weder direkt noch indirekt in der Schweiz im Sinne des Schweizer Finanzdienstleistungsgesetzes ("FIDLEG") öffentlich angeboten werden und es wurde oder wird kein Gesuch um Zulassung der Wandelschuldverschreibungen zum Handel an einem Handelsplatz (Börse oder multilaterales Handelssystem) in der Schweiz gestellt. Diese Bekanntmachung stellt weder einen Prospekt gemäß dem FIDLEG noch gemäß dem Schweizer Obligationenrecht (in der unmittelbar vor Inkrafttreten des FIDLEG geltenden Fassung) noch gemäß dem Kotierungsreglement der SIX Exchange Regulation oder einem anderen Handelsplatz in der Schweiz dar.
Diese Bekanntmachung darf weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitztümer), Japan, Australien, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung, in der eine solche Bekanntmachung rechtswidrig sein könnte, veröffentlicht, verteilt oder übertragen werden. Die Verbreitung dieser Bekanntmachung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein, und Personen, die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten sich über solche Einschränkungen informieren und diese beachten. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen.
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland, Österreich oder einer anderen Rechtsordnung dar. Weder diese Bekanntmachung noch deren Inhalt darf als Grundlage für ein Angebot in irgendeiner Rechtsordnung dienen oder in Verbindung mit einem solchen Angebot als verbindlich angesehen werden. Die angebotenen Wertpapiere werden und wurden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten oder an eine U.S. Person weder angeboten noch verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder von den Registrierungsanforderungen des Securities Act befreit.
Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an Personen, die (i) professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen Fassung) (die "Order") sind, oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit hohem Eigenkapital, Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, etc. (alle diese Personen werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet)). Personen, die keine Relevanten Personen sind, dürfen nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder sich auf dieses Dokument verlassen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen.
In Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") richtet sich die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung von Wertpapieren ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 (Prospektverordnung) sind.
Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im EWR oder im Vereinigten Königreich angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen auch nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet ein "Kleinanleger" eine Person, die eine (oder mehrere) der folgenden ist: (i) ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (11) der MIFID II; (ii) ein Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der geänderten Fassung der "Versicherungsvertriebsrichtlinie"), sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (10) der MIFID II gelten würde. Folglich wurde kein Basisinformationsblatt erstellt, das gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die "PRIIP-Verordnung") erforderlich ist, um die Wandelschuldverschreibungen anzubieten oder zu verkaufen oder auf andere Weise Kleinanlegern im EWR zur Verfügung zu stellen, und daher kann das Angebot oder der Verkauf der Wandelschuldverschreibungen oder die anderweitige Zurverfügungstellung an Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten Königreich gemäß der PRIIP-Verordnung rechtswidrig sein.
Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot oder einen Erwerb der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer Rechtsordnung erlauben würden, in der eine solche Maßnahme ungesetzlich wäre. Personen, in deren Besitz diese Bekanntmachung gelangt, sind verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten.
Diese Bekanntmachung stellt keine Empfehlung bezüglich der Platzierung dar. Anleger sollten einen professionellen Berater bezüglich der Eignung der Platzierung für die betreffende Person konsultieren.
Diese Bekanntmachung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Meinungen und Prognosen in Bezug auf die erwarteten zukünftigen Ergebnisse des Unternehmens enthalten ("zukunftsgerichtete Aussagen"). Diese zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung von zukunftsgerichteter Terminologie identifiziert werden, einschließlich der Begriffe "glaubt", "schätzt", "geht davon aus", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird" oder "sollte" oder jeweils deren negative oder andere Abweichungen oder vergleichbare Terminologien. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Angelegenheiten, die keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen der Führung des Unternehmens und sind mit bedeutenden bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten verbunden, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Ereignisse erheblich von den in solchen Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen, Leistungen oder Ereignissen abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als Garantien für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse gelesen werden und sind nicht notwendigerweise genaue Angaben darüber, ob solche Ergebnisse erzielt werden oder nicht. Alle hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung. Wir übernehmen keine Verpflichtung und erwarten auch nicht, die hierin enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren oder neue Ereignisse oder Umstände widerzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu korrigieren, die nach dem Datum dieser Bekanntmachung offensichtlich werden, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Wir übernehmen keinerlei Haftung in Bezug auf das Erreichen solcher zukunftsgerichteter Aussagen und Annahmen.