ams beabsichtigt die Platzierung der derzeit gehaltenen 3,35 Mio. eigenen Aktien

  • ams beabsichtigt, seinen Gesamtbestand eigener Aktien in Höhe von 3,35 Mio. Stück vor der kommenden Bezugsrechtsemission zu platzieren
  • Platzierung eigener Aktien soll die Aktionärsbasis von ams weiter stärken und eine Verwässerung verhindern, da eigene Aktien nach österreichischem Recht keine Bezugsrechte erhalten

 

Premstätten, Österreich (28. Jänner 2020) -- ams (SIX: AMS), ein weltweit führender Anbieter von hochwertigen Sensorlösungen, gibt die Absicht bekannt, seine gesamten 3,35 Millionen eigenen Aktien im Rahmen einer Privatplatzierung zu Marktbedingungen ("Transaktion") an ausgewählte institutionelle Investoren zu platzieren. Die Transaktion wird voraussichtlich vor der bevorstehenden Bezugsrechtsemission durchgeführt werden, die von der außerordentlichen Hauptversammlung von ams am 24. Januar 2020 genehmigt wurde ("Bezugsrechtsemission").

Nach österreichischem Gesellschaftsrecht sind eigene Aktien im Rahmen einer Bezugsrechtsemission nicht bezugsberechtigt, das heißt sie erhalten keine Bezugsrechte. Die beabsichtigte Transaktion ist daher im Wesentlichen eine technische Maßnahme, um eine automatische wirtschaftliche Verwässerung zu verhindern. Die Transaktion wird voraussichtlich von UBS und HSBC durchgeführt werden.

 

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Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Ein öffentliches Angebot erfolgt ausschließlich durch und auf Basis eines von der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (Financial Market Authority, „FMA“) zu billigenden und in Österreich zu veröffentlichenden Wertpapierprospekts (einschließlich etwaiger Nachträge dazu). Eine Anlageentscheidung hinsichtlich öffentlich angebotener Wertpapiere der ams sollte nur auf der Grundlage eines Wertpapierprospekts erfolgen. Jegliche Kaufbestellungen in Bezug auf Wertpapiere der ams, die vor Beginn eines öffentlichen Angebots eingehen, werden zurückgewiesen. Sollte ein öffentliches Angebot in Österreich stattfinden, wird ein Wertpapierprospekt unverzüglich nach Billigung durch die FMA in Übereinstimmung mit dem österreichischen Kapitalmarktgesetz 2019, anderen anwendbaren gesetzlichen Vorschriften sowie der europäischen Prospektverordnung (EUR) 2017/1129 veröffentlicht werden und bei der ams während der üblichen Geschäftszeiten sowie auf der Website der ams kostenfrei erhältlich sein.

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Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren noch einen Wertpapierprospekt im Sinne der Artikel 35 ff. des Finanzdienstleistungsgesetzes (“FIDLEG”) oder Artikel 652a oder 1156 des Obligationenrechts (in der Fassung unmittelbar vor dem Inkrafttreten des FIDLEG) oder Artikel 27 ff. des Kotierungsreglements der SIX Swiss Exchange dar. Das Angebot wird ausschliesslich durch und auf Basis eines zu veröffentlichenden Wertpapierprospekts erfolgen, der unter anderem während den üblichen Geschäftszeiten bei der ams sowie auf der Website der ams kostenfrei zur Verfügung stehen wird. Eine Anlageentscheidung hinsichtlich der öffentlich angebotenen Wertpapiere der ams sollte nur auf der Grundlage eines Wertpapierprospekts erfolgen.

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