ams gibt das erfolgreiche Pricing von zusätzlichen 6 % Senior Notes im Wert von EUR 200 Millionen mit Fälligkeit 2025 und von zusätzlichen 7 % Senior Notes im Wert von USD 50 Millionen mit Fälligkeit 2025 bekannt
Premstätten, Österreich (13. Juli 2020) -- ams (SIX: AMS), ein weltweit führender Anbieter von hochwertigen Sensorlösungen, hat heute das erfolgreiche Pricing von zusätzlichen EUR 200 Millionen Gesamtnennbetrag Senior Notes mit einer Fälligkeit 2025 zu einem Coupon von 6,00 % pro Jahr zu einem Ausgabepreis von 100,75 % und einer impliziten Endfälligkeitsrendite von 5,82 % und von zusätzlichen USD 50 Million Gesamtnennbetrag Senior Notes mit einer Fälligkeit 2025 zu einem Coupon von 7,00 % pro Jahr zu einem Ausgabepreis von 100,75 % und einer impliziten Endfälligkeitsrendite von 6,82 % (die "Zusätzlichen Notes") im Zusammenhang mit dem Erwerb von OSRAM Licht AG bekannt gegeben.
ams beabsichtigt, den Erlös aus dem Angebot der Zusätzlichen Notes für allgemeine unternehmerische Zwecke (einschließlich der Refinanzierung bestimmter bestehender Verschuldung) und zur Zahlung bestimmter Gebühren und Ausgaben im Zusammenhang mit dem Angebot der Zusätzlichen Notes, zu verwenden. Voraussichtlich am oder um den 20. Juli 2020 wird das Angebot der Zusätzlichen Notes vollzogen und die Notes werden emittiert.
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Wichtiger Hinweis:
Diese Pressemitteilung dient nur zu Informationszwecken und stellt weder ein Verkaufsangebot noch die Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots für die Zusätzlichen Notes dar, noch stellt sie ein Angebot, eine Aufforderung oder einen Verkauf in einer Jurisdiktion dar, in der oder an eine Person, an die ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf rechtswidrig wäre. Die Zusätzlichen Notes sind nicht gemäß der Registrierungspflicht des US Securities Act von 1933 („Securities Act”) oder den Wertpapiergesetzen eines anderen US-Bundesstaates registriert worden und eine solche Registrierung ist auch nicht vorgesehen. Die Zusätzlichen Notes dürfen in die Vereinigten Staaten von Amerika, oder an eine oder für Rechnung oder zum Nutzen einer U.S. Person (wie in der Regulation S definiert) oder jeglichen Person nur aufgrund einer Registrierung oder einer Ausnahmeregelung von der Registrierungspflicht des Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Es wird kein öffentliches Angebot der Zusätzlichen Notes in den Vereinigten Staaten von Amerika geben.
Diese Bekanntmachung stellt weder ein öffentliches Angebot noch eine öffentliche Aufforderung im Zusammenhang mit einem Angebot im Sinne der europäischen Prospektverordnung (EUR) 2017/1129 („Prospektverordnung“), dar und soll dies auch in keinem Fall sein. Das Angebot und der Verkauf der Zusätzlichen Notes erfolgen auf der Grundlage einer Ausnahme von der Pflicht zur Erstellung eines Prospekts für Angebote von Wertpapieren gemäß der Prospektverordnung.
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich weder um ein öffentliches Angebot noch um eine Einladung an das Publikum im Zusammenhang mit einem Angebot im Sinne des schweizerischen Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG). Die Zusätzlichen Notes dürfen weder direkt noch indirekt in der Schweiz im Sinne des FIDLEG öffentlich angeboten werden, und es ist keine Handelszulassung der Zusätzlichen Notes an einem Handelsplatz (Börse oder multilaterales Handelssystem) in der Schweiz beantragt noch wird eine solche beantragt werden.
Der Zielmarkt der Konzepteure (MIFID II Product Governance) für die Zusätzlichen Notes besteht ausschließlich aus in Frage kommenden Gegenparteien und professionellen Kunden (alle Vertriebskanäle). Es wurde kein PRIIPs-Schlüsselinformationsdokument (KID) erstellt, da es für den Verkauf im Einzelhandel im EWR oder im Vereinigten Königreich nicht verfügbar ist.
Diese Bekanntmachung wird verteilt und richtet sich nur an (1) Personen, die sich außerhalb der Vereinigten Staaten befinden, und die (a) in den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums, qualifizierte Anleger (wie in der Prospektverordnung definiert) sind; (b) Personen im Vereinigten Königreich, die über Berufserfahrung in Anlagefragen verfügen und die unter die Definition der "professionellen Anleger" in Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der geänderten Fassung (die "Order") fallen; (c) vermögende Gesellschaften (High Net Worth Companies) und andere Personen, denen sie anderweitig rechtmäßig mitgeteilt werden dürfen und die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen; oder (d) Personen, denen eine Aufforderung oder ein Anreiz zur Ausübung einer Anlagetätigkeit (im Sinne von Abschnitt 21 des Financial Services and Markets Act 2000) im Zusammenhang mit der Emission oder dem Verkauf von Wertpapieren auf andere Weise rechtmäßig mitgeteilt werden kann oder veranlasst werden kann, mitgeteilt zu werden, oder (2) Personen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie "qualifizierte institutionelle Käufer" (wie in Rule 144A des Securities Act definiert) sind (alle diese Personen werden zusammen als "relevante Personen" bezeichnet). Die Investitionen, auf die sich diese Bekanntmachung bezieht, stehen nur relevanten Personen zur Verfügung, und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigen Erwerb solcher Investitionen steht nur relevanten Personen zur Verfügung oder wird nur mit solchen Personen eingegangen. Jede Person, die keine relevante Person ist, sollte nicht aufgrund dieser Bekanntmachung oder ihres Inhalts handeln oder sich auf diese Bekanntmachung oder ihren Inhalt verlassen. Personen, die diese Bekanntmachung verbreiten, müssen sich davon überzeugen, dass dies rechtmäßig ist.
Diese Bekanntmachung könnte Aussagen über die ams und/oder ihre Tochterunternehmen (zusammen „ams Konzern“) enthalten, die „in die Zukunft gerichtete Aussagen“ sind oder sein könnten. In die Zukunft gerichtete Aussagen beinhalten unter anderem Aussagen, die typischerweise durch Wörter wie „davon ausgehen“, „zum Ziel setzen“, „erwarten“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „planen“, „glauben“, „hoffen“, „abzielen“, „fortführen“, „werden“, „möglicherweise“, „sollten“, „würden“, „könnten“ oder andere Wörter mit ähnlicher Bedeutung gekennzeichnet sind. Ihrer Art nach beinhalten in die Zukunft gerichtete Aussagen Risiken und Unsicherheiten, da sie sich auf Ereignisse beziehen oder von Umständen abhängen, die in der Zukunft möglicherweise eintreten oder auch nicht eintreten werden. ams macht Sie darauf aufmerksam, dass in die Zukunft gerichtete Aussagen keine Garantie dafür sind, dass solche zukünftigen Ereignisse eintreten oder zukünftige Ergebnisse erbracht werden und dass insbesondere tatsächliche Geschäftsergebnisse, Vermögenslage und Liquidität, die Entwicklung des Industriesektors, in dem der ams Konzern tätig ist, und Ergebnis oder Auswirkung des Erwerbs und damit zusammenhängender Themen auf den ams Konzern wesentlich von denen abweichen können, die durch die in die Zukunft gerichteten Aussagen, die in diesen Unterlagen und Informationen enthalten sind, gemacht oder nahegelegt werden. In die Zukunft gerichtete Aussagen treffen eine Aussage allein zum Zeitpunkt dieser Mitteilung. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften übernimmt ams keine Verpflichtung, in die Zukunft gerichtete Aussagen zu aktualisieren oder öffentlich zu korrigieren, sei es als Ergebnis neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen.