Einberufung der Hauptversammlung

ams AG
FN 34109 k
ISIN AT0000A18XM4

E i n b e r uf u n g
der Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
ordentlichen Hauptversammlung der ams AG
am Donnerstag, dem 02. Juni 2016, um 10.00 Uhr,
in 8141 Premstätten, Tobelbaderstraße 30, in den Räumen der Gesellschaft.

Tagesordnung
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-Bericht, des
Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung
und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2015
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2015
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2015
5. Beschlussfassung über die Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats
6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016
7. Wahl von bis zu zwei Mitgliedern in den Aufsichtsrat
8. Beschlussfassung über
a) die Aufhebung des Genehmigten Kapitals gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom
24.05.2012 [Genehmigtes Kapital 2012],
b) die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals [Genehmigtes Kapital 2016]
i) unter Wahrung des gesetzlichen Bezugsrechts, auch im Sinne des mittelbaren Bezugsrechts
gem § 153 Abs 6 AktG,
ii) mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts,
iii) mit der Möglichkeit zur Ausgabe der neuen Aktien gegen Sacheinlagen, und
c) die Änderung der Satzung in § 3 Abs 4
9. Bericht über den Bestand, Erwerb und Veräußerung eigener Aktien gemäß § 65 Abs 3
AktG

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Insbesondere folgende Unterlagen werden ab dem heutigen Tage auf der Internetseite der
Gesellschaft unter ams.com zugänglich sein:

  • Jahresabschluss mit Lagebericht,
  • Corporate-Governance-Bericht,
  • Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
  • Vorschlag für die Gewinnverwendung,
  • Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2015
  • Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten,
  • Erklärung der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 7 gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf,
  • Bericht des Vorstands gem § 170 Abs 2 AktG iVm § 153 Abs 4 S 2 AktG – Bezugsrechtsausschluss Genehmigtes Kapital TOP 8
  • Formulare für die Erteilung einer Vollmacht,
  • Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
  • vollständiger Text dieser Einberufung.

 

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110, 118 UND 119
AKTG

Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens
drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass
zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 12. Mai 2016 der Gesellschaft
ausschließlich an der Adresse ams AG, Tobelbader Straße 30, 8141 Premstätten, z.H.
Dr. Jann H. Siefken, General Counsel, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss
ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden
Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und
die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen
zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem
Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung
übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am
23. Mai 2016 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 3136 500 92100 oder an ams AG,
Tobelbader Straße 30, 8141 Premstätten, z.H. Dr. Jann H. Siefken, General Counsel, oder per
E-Mail agm@ams.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist, zugeht.
Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der Begründung
die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.
Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die
zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen
zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes
erforderlich ist.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung
geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen
Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie
zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den Vorstand übermittelt
werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Post an ams AG, Tobelbader Straße 30,
8141 Premstätten, z.H. Mag. Moritz Gmeiner, Investor Relations, oder per E-Mail an
investor@ams.com übermittelt werden.

Anträge in der Hauptversammlung
Jeder Aktionär ist – unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz – berechtigt in der Hauptversammlung
zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Voraussetzung hiefür ist
der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung. Ein Aktionärsantrag auf
Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines
Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt
7 der Tagesordnung) können nur von Aktionären, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals
erreichen, vorgeschlagen werden.
Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 23. Mai 2016 in der oben angeführten Weise der
Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der
vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren
Funktionen sowie über alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten,
anzuschließen.

Informationen auf der Internetseite
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und
119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft ams.com zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen
sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 23. Mai 2016, 24.00 Uhr Wiener
Zeit (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär
ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die
der Gesellschaft spätestens am 30. Mai 2016, ausschließlich unter einer der nachgenannten
Adressen zu gehen muss, nachzuweisen.
Per Post oder per Boten ams AG
Tobelbader Straße 30
8141 Premstätten
Per Telefax +43 (1) 8900 500 - 86
Per E-Mail anmeldung.ams@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestätigung
in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen
ist
Per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598; unbedingt ISIN
AT0000A18XM4 im Text angeben.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und
hat folgende Angaben zu enthalten:

  • Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC),
  • Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
  • Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000A18XM4,
  • Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
  • Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Darüber hinaus werden Depotbestätigungen von SIX SegaInterSettle AG, Olten, Schweiz, akzeptiert.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung
muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 23. Mai 2016 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen
Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und
dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person)
in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post oder per Boten ams AG
Tobelbader Straße 30
8141 Premstätten
Per Telefax +43 (1) 8900 500 - 86
Per E-Mail anmeldung.ams@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598; unbedingt ISIN
AT0000A18XM4 im Text angeben.
Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort.
Vollmachtsformulare und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen
zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter ams.com abrufbar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich
übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 1. Juni 2016, 16 Uhr, bei der Gesellschaft
einzulangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf
der Vollmacht.
Als besonderer Service steht den Aktionärinnen und Aktionären ein unabhängiger Stimmrechtsvertreter
für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung
zur Verfügung; nämlich Notar Dr. Walter Pisk, 8010 Graz, Raubergasse 20; hiefür ist auf der
Internetseite der Gesellschaft unter ams.com ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft im
Betrag von EUR 73.408.545,-- eingeteilt in 73.408.545 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine
Stimme. Die Gesellschaft hält per 25.04.2016 4.994.116 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr
keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung 68.464.429.

Um einen reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionärinnen
und Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort
derselben einzufinden. Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten einen amtlichen, gültigen
Lichtbildausweis mitzubringen.
Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt um 09.00 Uhr.

Der Vorstand