Bekanntmachung zur Wandelschuldverschreibung fällig 2025

NICHT ZUR FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG (GANZ ODER TEILWEISE) IN, INNERHALB ODER AUS DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER EINER ANDEREN GERICHTSBARKEIT, IN DER DIES EINE VERLETZUNG DER EINSCHLÄGIGEN GESETZE DIESER GERICHTSBARKEITEN DARSTELLEN WÜRDE.

 

Bekanntmachung an die Anleihegläubiger der
EUR 600.000.000 Schuldverschreibungen ohne Verzinsung fällig 2025 mit Wandlungsrecht in auf den Inhaber lautende Stückaktien

ohne Nennbetrag der ams AG (die “Emittentin”)

 (ISIN: DE000A19W2L5) (die "Schuldverschreibungen")

 

Soweit die hierin verwendeten Begriffe nicht anders definiert sind, haben sie die gleiche Bedeutung

wie in den Bedingungen der Schuldverschreibungen (die „Emissionsbedingungen“).

Die Emittentin gibt den Anleihegläubigern hiermit bekannt, dass aufgrund der Beschlussfassung des Vorstands der Emittentin, 189.869.454 neue Aktien in Form eines Bezugsrechtsangebots zu einem Bezugspreis von CHF 9,20 je Aktie auszugeben und mit Ex-Tag am 16. März 2020, gemäß §11(b), §11(k) und §11(n) der Emissionsbedingungen und wirksam am 16. März 2020:

 

  1. der Wandlungspreis von EUR 136,0417 auf EUR 83,8392 angepasst wird; und
  2. die Bardividende-Schwellenwerte wie folgt angepasst werden:

 

Bardividenden die in

Bezug auf das endende

Geschäftsjahr

ausgeschüttet wurden

Bardividende-

Schwellenwert
(vor der Anpassung)

Bardividende-

Schwellenwert
(angepasst)

31. Dezember 2019

EUR 0,50

EUR 0,3081

31. Dezember 2020

EUR 0,60

EUR 0,3698

31. Dezember 2021

EUR 0,70

EUR 0,4314

31. Dezember 2022

EUR 0,80

EUR 0,4930

31. Dezember 2023

EUR 0,90

EUR 0,5546

31. Dezember 2024

EUR 1,00

EUR 0,6163

31. Dezember 2025

EUR 1,10

EUR 0,6779

 

Premstätten,

16. März 2020

 

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Ein öffentliches Angebot erfolgt ausschließlich durch und auf Basis eines von der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (Financial Market Authority, „FMA“) gebilligten und in Österreich veröffentlichten Wertpapierprospekts (einschließlich etwaiger Nachträge dazu). Eine Anlageentscheidung hinsichtlich öffentlich angebotener Wertpapiere der ams AG („ams“) sollte nur auf der Grundlage des Wertpapierprospekts erfolgen. Der Wertpapierprospekt ist bei der ams während der üblichen Geschäftszeiten sowie auf der Website der ams kostenfrei erhältlich.

Diese Bekanntmachung dient weder zur direkten noch indirekten Weitergabe oder Bekanntmachung in bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen, ihrer einzelnen Bundesstaaten sowie dem Distrikt Columbia), Australien, Kanada, Japan oder einer andere Jurisdiktionen, in der eine solche Weitergabe oder Bekanntmachung rechtlich unzulässig wäre. Diese Unterlagen stellen weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Aktien in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Japan oder einer anderen Jurisdiktion dar, in denen ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig wäre, noch sind sie Teil eines solchen Angebotes oder einer solchen Aufforderung.

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