ams unterbreitet endgültiges Übernahmeangebot für OSRAM zu EUR 41,00 je Aktie, gültig bis 1. Oktober

      · Erhöhter Preis entspricht Prämie von 42% gegenüber unbeinflusstem OSRAM-Aktienkurs (EUR 28,92) und Anhebung um EUR 2,50 je Aktie gegenüber dem vorherigen Angebot von EUR 38,50

· Deutlich bessere, sichere und sofort umsetzbare Transaktion für OSRAM-Aktionäre im Vergleich zu Spekulationen über ein ungewisses Indikatives Drittbieterangebot

· EUR 4,4 Mrd. zugesagte Brückenfinanzierung und EUR 1,6 Mrd. Kapitalerhöhung mit Bankübernahmevertrag ergeben erwarteten Pro-forma-Verschuldungsgrad zum Dezember 2019 von 4,5x bzw. 3,4x Nettoverschuldung/EBITDA, letzterer bereinigt um laufende Synergien

· Übernahmeangebot beinhaltet ganzheitliche Schutzklauseln für OSRAM-Mitarbeiter und deutsche Produktionsstätten, die über die im Indikativen Drittbieterangebot skizzierten Verpflichtungen hinausgehen

· Alle anderen Bedingungen des Übernahmeangebots sind unverändert gegenüber der am 3. September 2019 veröffentlichte Angebotsunterlage, einschließlich der Annahmeschwelle von 62,5%

· ams weist alle OSRAM-Aktionäre nachdrücklich darauf hin, dass das verbesserte Angebot nur bei Annahme bis zum 1. Oktober 2019 erfolgreich sein kann, und rät den Aktionären, ihre Aktien umgehend einzureichen

Premstätten, Österreich (27. September 2019) -- ams (SIX: AMS), ein weltweit führender Anbieter von hochwertigen Sensorlösungen, nimmt die Bekanntmachung der OSRAM Licht AG ("OSRAM") vom 25. September 2019 zum indikativen Angebot von Advent and Bain Capital (das "Indikative Drittbieterangebot") zur Kenntnis. ams stellt fest, dass das Indikative Drittbieterangebot unsicher ist, da es unter anderem unter dem Vorbehalt einer bestätigenden Due Diligence-Prüfung in den kommenden Wochen, der Bereitstellung einer neuen zugesagten Finanzierungsstruktur und der endgültigen Genehmigung von Investmentkommittees steht.

Unter Berücksichtigung des Indikativen Drittbieterangebots gibt ams bekannt, das Übernahme-angebot für 100% des Aktienkapitals der OSRAM auf EUR 41,00 je OSRAM-Aktie zu erhöhen (das "Endgültige Angebot"). Alle anderen Bedingungen des Endgültigen Angebots bleiben unverändert gegenüber der von ams am 3. September 2019 veröffentlichten Angebotsunterlage in der durch die Angebotsänderung vom 16. September 2019 geänderten Fassung, da die Preiserhöhung aus dem Kauf einer OSRAM-Aktie zu EUR 41,00 resultiert. Das Übernahmeangebot läuft unverändert am 1. Oktober 2019, 24:00 MESZ aus.

"Wir ermöglichen OSRAM-Aktionären, von unserem Endgültigen Angebot mit seinen deutlich verbesserten Konditionen zu profitieren, und wollen jeglichen Spekulationen über ein ungewisses Indikatives Drittbieterangebot ein Ende setzen", sagte Alexander Everke, CEO von ams. "Unser Endgültiges Angebot ist sofort umsetzbar und äußerst attraktiv für alle Stakeholder von OSRAM, zugleich steht es im Einklang mit den M&A-Kriterien von ams. Unsere strategische Vision ist es, einen globalen Technologieführer für Sensoriklösungen und Photonik zu schaffen. Wir haben umfassende Zusagen zur Absicherung der Mitarbeiter und Produktionsstätten von OSRAM in Deutschland gemacht und die erfolgreiche Integration beider Unternehmen sorgfältig geplant. Dank unserer strategischen Vision, unseres höheren Wachstums, unserer besseren Cashflows und unserer geringeren Kapitalkosten bieten wir allen Stakeholdern, einschließlich den Mitarbeitern von OSRAM, ein überlegenes Angebot, das im Vergleich zum Indikativen Drittbieterangebot ein stärkeres Unternehmen schafft."

ams hat mit dem Vorstand und dem Aufsichtsrat von OSRAM eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen, die verbindliche und umfassende Zusagen zur Sicherung der OSRAM-Mitarbeiter und Produktionsstandorte in Deutschland enthält. ams wird

· Bestehende deutsche Produktionsstätten von OSRAM in Regensburg, Berlin, Schwabmünchen, Herbrechtingen, Traunreut und Eichstätt für mindestens 3 Jahre weiterbetreiben (Standortsicherung)

· Arbeitsplätze in der Fertigung und in der Entwicklung in Deutschland schaffen vor dem Hintergrund des strategischen Charakters des Endgültigen Angebots

· München als Co-Hauptsitz des gemeinsamen Unternehmens mit einer bedeutenden Präsenz weltweiter Unternehmensfunktionen festlegen

· Bestehende Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge und ähnliche Vereinbarungen in Deutschland fortsetzen, darunter das im Juli 2017 mit der IG Metall und den Arbeitnehmer-vertretern von OSRAM beschlossene Eckpunktepapier "Zukunftskonzept Deutschland"

· Bestehende Pensionspläne unverändert beibehalten

Zudem schließt das Konzept von ams zur erfolgreichen Integration beider Unternehmen die Stakeholder von OSRAM einschließlich der Gewerkschaften und Arbeitnehmervertreter mit ein. Zusammengenommen gehen diese Verpflichtungen über die Indikationen im Indikativen Drittbieterangebot hinaus.

Die Finanzierung des Endgültigen Angebots ist abgesichert durch eine von HSBC, UBS und BAML zugesagte Brückenfinanzierung in der Höhe von EUR 4,4 Mrd., die durch eine Kombination aus Eigen- und Fremdkapitalemissionen refinanziert wird. ams plant neues Eigenkapital in der Höhe von EUR 1,6 Mrd. (in CHF begeben), insbesondere in Form einer Bezugsrechtsemission und anderer aktiengebundener Instrumente, zu begeben, das von HSBC und UBS vollumfänglich übernommen worden ist. Bei Pro-forma Berücksichtigung der Aktienemission geht ams davon aus, dass sich durch die Transaktion ein erwarteter Pro-forma Verschuldungsgrad zum Dezember 2019 von rund 4,5x Nettoverschuldung/EBITDA bzw. 3,4x Nettoverschuldung/EBITDA bereinigt um Kosten- und Umsatzsynergien ergibt. Aufgrund des erwarteten starken Cashflow-Profils des kombinierten Konzerns geht ams davon aus, dass sich der Verschuldungsgrad rasch deutlich verringern wird.

Das Endgültige Angebot endet am 1. Oktober 2019, 24:00 Uhr MESZ.


Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien von OSRAM („OSRAM-Aktien“). Die Bedingungen und weitere das Angebot der Opal BidCo GmbH, einem 100%-igen Tochterunternehmen von ams, an die Aktionäre von OSRAM betreffende Bestimmungen sind in der Angebotsunterlage dargelegt, die am 3. September 2019 veröffentlich und am 16. September 2019 ergänzt wurde. Inhabern von OSRAM-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage zu lesen und gegebenenfalls in Bezug auf die darin enthaltenen Themen unabhängige Beratung zu suchen. Darüber hinaus ist diese Bekanntmachung weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Aktien von ams.

Die Verbreitung, Veröffentlichung, Verbreitung oder Verteilung dieser Bekanntmachung kann in Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz gesetzlich eingeschränkt sein. Personen, die ihren Wohnsitz in einer anderen Rechtsordnung haben oder einer anderen Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über die geltenden Anforderungen informieren und diese beachten.

Das Angebot wird in den Vereinigten Staaten von Amerika auf der Grundlage und unter Einhaltung von Section 14E des US Securities Exchange Act von 1934, der diesbezüglichen Regulation 14E und unter Berücksichtigung der Ausnahme in Rule 14d-1(d) abgegeben.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt, können die Opal BidCo GmbH oder für sie tätige Broker außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika und in Übereinstimmung mit anwendbarem Recht außerhalb des Angebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar OSRAM-Aktien erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen zum Erwerb abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf OSRAM-Aktien gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.

Die Aktien von ams sind nicht gemäß der Registrierungspflicht des US Securities Act von 1933 (des „Securities Act”) registriert worden und eine solche Registrierung ist auch nicht vorgesehen. Die Aktien dürfen in den USA nur aufgrund einer Registrierung oder einer Ausnahmeregelung von der Registrierungspflicht des Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Ein öffentliches Angebot von Aktien in den Vereinigten Staaten von Amerika findet nicht statt.

Diese Bekanntmachung könnte Aussagen über ams und/oder ihre Tochterunternehmen (zusammen der „ams-Konzern“) oder über OSRAM und/oder ihre Tochterunternehmen (zusammen der „OSRAM-Konzern“) enthalten, die „in die Zukunft gerichtete Aussagen“ sind oder sein könnten. In die Zukunft gerichtete Aussagen beinhalten unter anderem Aussagen, die typischerweise durch Wörter wie „davon ausgehen“, „zum Ziel setzen“, „erwarten“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „planen“, „glauben“, „hoffen“, „abzielen“, „fortführen“, „werden“, „möglicherweise“, „sollten“, „würden“, „könnten“ oder andere Wörter mit ähnlicher Bedeutung gekennzeichnet sind. Ihrer Art nach beinhalten in die Zukunft gerichtete Aussagen Risiken und Unsicherheiten, da sie sich auf Ereignisse beziehen oder von Umständen abhängen, die in der Zukunft möglicherweise eintreten oder auch nicht eintreten werden. Der ams-Konzern macht Sie darauf aufmerksam, dass in die Zukunft gerichtete Aussagen keine Garantie dafür sind, dass solche zukünftigen Ereignisse eintreten oder zukünftige Ergebnisse erbracht werden und dass insbesondere tatsächliche Geschäftsergebnisse, Vermögenslage und Liquidität, die Entwicklung des Industriesektors, in dem der ams-Konzern und/oder der OSRAM-Konzern tätig sind, und Ergebnis oder Auswirkung des Erwerbs und damit zusammenhängender Themen auf den ams-Konzern und/oder OSRAM-Konzern wesentlich von denen abweichen können, die durch die in die Zukunft gerichteten Aussagen, die in dieser Bekanntmachung enthalten sind, gemacht oder nahegelegt werden. In die Zukunft gerichtete Aussagen treffen eine Aussage allein zum Zeitpunkt ihrer Abgabe. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften übernimmt ams keine Verpflichtung, in die Zukunft gerichtete Aussagen zu aktualisieren oder öffentlich zu korrigieren, sei es als Ergebnis neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen.

ams ist eine eingetragene Handelsmarke der ams AG. Zusätzlich sind viele unserer Produkte und Dienstleistungen angemeldete oder eingetragene Handelsmarken der ams Group. Alle übrigen hier genannten Namen von Unternehmen oder Produkten können Handelsmarken oder eingetragene Handelsmarken ihrer jeweiligen Inhaber sein. Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen Informationen sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung korrekt und können ohne vorherige Ankündigung geändert werden.

 

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