ams kündigt Beginn der Annahmefrist des Übernahmeangebots für OSRAM Licht AG an

NICHT ZUR VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG (VOLLSTÄNDIG ODER TEILWEISE) IN ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN DIES EINE VERLETZUNG DER JEWEILIGEN RECHTSORDNUNG DARSTELLEN WÜRDE

ams kündigt Beginn der Annahmefrist des Übernahmeangebots für OSRAM Licht AG an

  • Angebotsunterlage nach Genehmigung durch die BaFin veröffentlicht
  • Annahmefrist läuft vier Wochen vom 3. September bis 1. Oktober 2019
  • Attraktiver Angebotspreis von 38,50 EUR in bar bietet einzigartige Möglichkeit, hohe Prämie auf den jüngeren Aktienkurs von OSRAM zu sichern
  • ams bietet OSRAM-Aktionären eine Prämie von zusätzlichen 3,50 EUR pro Aktie gegenüber niedrigerem Angebot von Bain Capital und The Carlyle Group
  • OSRAM-Aktionäre, die bereits das niedrigere Angebot von Bain Capital und The Carlyle Group angenommen haben, können sich die von ams angebotene Prämie durch Rücktritt und Neueinreichung ihrer Aktien in das Angebot von ams sichern
  • Der Vollzug des Angebots setzt voraus, dass die Mindestannahmequote von 70 Prozent aller OSRAM-Aktien erreicht ist

Premstätten, Österreich (3. September 2019) -- ams (SIX: AMS), ein weltweit führender Anbieter von hochwertigen Sensoriklösungen, hat heute die Angebotsunterlage veröffentlicht und gibt den Beginn der Annahmefrist seines Angebots (das "Angebot") für alle ausstehenden Aktien der OSRAM Licht AG ("OSRAM") durch das 100%-ige Tochterunternehmen Opal BidCo GmbH bekannt. Die Angebotsunterlage wurde heute von der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) genehmigt.

OSRAM-Aktionäre können das Angebot von 38,50 EUR ab heute annehmen. Die Annahmefrist des Angebots endet am 1. Oktober 2019 um Mitternacht (MESZ). Das Angebot entspricht einer Prämie von 40,6% auf den volumengewichteten durchschnittlichen Börsenkurs im letzten Monat bis einschließlich 2. Juli 2019, dem Tag bevor OSRAM eine Ad-hoc-Mitteilung über den Erhalt des verbindlichen Angebots von Bain Capital und The Carlyle Group veröffentlichte, und einer Prämie von 10% auf das Angebot von Bain Capital und The Carlyle Group von 35,00 EUR je Aktie. Das Angebot - wenn es von den OSRAM-Aktionären angenommen und erfolgreich durchgeführt wird - wird es allen OSRAM-Aktionären ermöglichen, eine Prämie im Vergleich zu dem Angebot von Bain Capital und The Carlyle Group zu erzielen, unabhängig von der zukünftigen Entwicklung von OSRAM als eigenständiges börsennotiertes Unternehmen. Sollte die Annahmeschwelle von 70% nicht erreicht werden und das Angebot scheitern, geht ams davon aus, dass der Börsenkurs für OSRAM-Aktien deutlich sinken könnte.

Aktionäre, die sich bereits entschieden haben, das niedrigere Angebot von Bain Capital und The Carlyle Group anzunehmen, können sich die von ams angebotene Prämie von 3,50 EUR pro Aktie durch Rücktritt und Neueinreichung ihrer OSRAM-Aktien in das Angebot von ams sichern. Die Aktionäre sollten sich bei ihren Depotbanken nach den notwendigen Schritten zu Rücktritt und Neueinreichung ihrer Aktien sowie nach allen relevanten Fristen erkundigen, die möglicherweise ein Handeln während der Angebotsfrist erfordern.

Von der von ams angebotenen Prämie von 3,50 EUR pro Aktie können OSRAM-Aktionäre nur profitieren, wenn das Angebot erfolgreich ist. Um ihre Aktien einreichen zu können, müssen die OSRAM-Aktionäre eine schriftliche oder elektronische Erklärung bei ihrer jeweiligen Depotbank abgeben. Weitere Informationen zu diesem und weiteren Details des Angebots sind in der Angebotsunterlage enthalten. Der Vollzug des Angebots unterliegt einer Mindestannahmeschwelle von 70% aller OSRAM-Aktien und weiteren üblichen Bedingungen, einschließlich Fusionskontrollfreigaben und einer ausländischen Investitionskontrollprüfung.

ams und OSRAM haben am 21. August 2019 eine Kooperationsvereinbarung (cooperation agreement) abgeschlossen, die unter anderem umfassende Zusagen mit dem Ziel des Schutzes der Mitarbeiter und Produktionsstätten von OSRAM in Deutschland beinhaltet. Das Management von ams ist überzeugt, dass die Schaffung eines weltweit führenden Anbieters von Sensoriklösungen und Photonik wesentliche Vorteile für Mitarbeiter und Kunden bringt. Darüber hinaus teilen beide Vorstände die Überzeugung, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen den Interessengruppen von entscheidender Bedeutung ist, um die beiden Unternehmen zusammenzuführen und nachhaltigen Erfolg zu erzielen. Das Managementteam von ams ist zuversichtlich, dass die Zusammenführung der beiden Unternehmen auf dieser Basis einen erheblichen Mehrwert für alle Stakeholder von ams und OSRAM schaffen wird.

„Unser Angebot und der Zusammenschluss von OSRAM mit ams sind eine bessere Option für alle Beteiligten als das Private Equity-Angebot“, sagt Alexander Everke, CEO von ams. „Wir wollen die starke Position von OSRAM in den Bereichen optische Halbleiter und Automotive nutzen, um einen weltweit führenden Anbieter von Sensoriklösungen und Photonik zu schaffen. Wir sind auf die Integration beider Unternehmen vorbereitet und können dazu auf unser tiefes Branchenverständnis, die Due Diligence und umfangreiche Erfahrung aus erfolgreichen M&A-Transaktionen zurück greifen. Unsere strategische Vision ist es, einen Technologieführer zu schaffen, der profitables Wachstum im langfristigen Interesse unserer gemeinsamen Mitarbeiter, Kunden und Aktionärsbasis ermöglicht. Im Vergleich zu Private Equity bieten wir aufgrund unseres höheren Wachstumspotenzials, der erheblichen Cashflows und der niedrigeren Kapitalkosten eine deutlich bessere Perspektive, die sich in einer schnelleren erwarteten Verringerung des Verschuldungsgrades und mehr verfügbaren Investitionen in das gemeinsame Geschäft zeigt.“

Weitere Informationen zur Angebotsunterlage – Webseite FAQ und telefonische Hotline für Privataktionäre

Eine Zusammenstellung häufig gestellter Fragen (FAQ) für Aktionäre wird im Internet unter https://ams-osram.com verfügbar sein.

Eine telefonische Hotline für Privataktionäre steht von Montag bis Freitag zwischen 9.00 und 18.00 Uhr (MESZ) unter der Telefonnummer +49 69 9517 9985 zur Verfügung.

Die deutsche Version der Angebotsunterlage (zusammen mit einer unverbindlichen englischen Übersetzung, die nicht von der BaFin geprüft wurde) ist ab sofort im Internet unter https://ams-osram.com sowie zur kostenlosen Verteilung in der Bundesrepublik Deutschland bei HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Königsallee 21-23, 40212 Düsseldorf, Deutschland, per Fax erhältlich: +49 211 91091870, E-Mail: angebotsunterlage-ams-osram@hsbc.de

 

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Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien von OSRAM („OSRAM-Aktien“). Die Bedingungen und weitere das Angebot der Opal BidCo GmbH, einem 100%-igen Tochterunternehmen von ams, an die Aktionäre von OSRAM betreffende Bestimmungen sind in der Angebotsunterlage dargelegt. Inhabern von OSRAM-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage zu lesen und gegebenenfalls in Bezug auf die darin enthaltenen Themen unabhängige Beratung zu suchen. Darüber hinaus ist diese Bekanntmachung weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Aktien von ams.

Die Verbreitung, Veröffentlichung, Verbreitung oder Verteilung dieser Bekanntmachung kann in Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz gesetzlich eingeschränkt sein. Personen, die ihren Wohnsitz in einer anderen Rechtsordnung haben oder einer anderen Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über die geltenden Anforderungen informieren und diese beachten.

Das Angebot wird in den Vereinigten Staaten von Amerika auf der Grundlage und unter Einhaltung von Section 14E des US Securities Exchange Act von 1934, der diesbezüglichen Regulation 14E und unter Berücksichtigung der Ausnahme in Rule 14d-1(d) abgegeben.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt, können die Opal BidCo GmbH oder für sie tätige Broker außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika und in Übereinstimmung mit anwendbarem Recht außerhalb des Angebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar OSRAM-Aktien erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen zum Erwerb abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf OSRAM-Aktien gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.

Die Aktien von ams sind nicht gemäß der Registrierungspflicht des US Securities Act von 1933 (des „Securities Act”) registriert worden und eine solche Registrierung ist auch nicht vorgesehen. Die Aktien dürfen in den USA nur aufgrund einer Registrierung oder einer Ausnahmeregelung von der Registrierungspflicht des Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Ein öffentliches Angebot von Aktien in den Vereinigten Staaten von Amerika findet nicht statt.

Diese Bekanntmachung könnte Aussagen über ams und/oder ihre Tochterunternehmen (zusammen der „ams-Konzern“) oder über OSRAM und/oder ihre Tochterunternehmen (zusammen der „OSRAM-Konzern“) enthalten, die „in die Zukunft gerichtete Aussagen“ sind oder sein könnten. In die Zukunft gerichtete Aussagen beinhalten unter anderem Aussagen, die typischerweise durch Wörter wie „davon ausgehen“, „zum Ziel setzen“, „erwarten“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „planen“, „glauben“, „hoffen“, „abzielen“, „fortführen“, „werden“, „möglicherweise“, „sollten“, „würden“, „könnten“ oder andere Wörter mit ähnlicher Bedeutung gekennzeichnet sind. Ihrer Art nach beinhalten in die Zukunft gerichtete Aussagen Risiken und Unsicherheiten, da sie sich auf Ereignisse beziehen oder von Umständen abhängen, die in der Zukunft möglicherweise eintreten oder auch nicht eintreten werden. Der ams-Konzern macht Sie darauf aufmerksam, dass in die Zukunft gerichtete Aussagen keine Garantie dafür sind, dass solche zukünftigen Ereignisse eintreten oder zukünftige Ergebnisse erbracht werden und dass insbesondere tatsächliche Geschäftsergebnisse, Vermögenslage und Liquidität, die Entwicklung des Industriesektors, in dem der ams-Konzern und/oder der OSRAM-Konzern tätig sind, und Ergebnis oder Auswirkung des Erwerbs und damit zusammenhängender Themen auf den ams-Konzern und/oder OSRAM-Konzern wesentlich von denen abweichen können, die durch die in die Zukunft gerichteten Aussagen, die in dieser Bekanntmachung enthalten sind, gemacht oder nahegelegt werden. In die Zukunft gerichtete Aussagen treffen eine Aussage allein zum Zeitpunkt ihrer Abgabe. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften übernimmt ams keine Verpflichtung, in die Zukunft gerichtete Aussagen zu aktualisieren oder öffentlich zu korrigieren, sei es als Ergebnis neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen.

ams ist eine eingetragene Handelsmarke der ams AG. Zusätzlich sind viele unserer Produkte und Dienstleistungen angemeldete oder eingetragene Handelsmarken der ams Group. Alle übrigen hier genannten Namen von Unternehmen oder Produkten können Handelsmarken oder eingetragene Handelsmarken ihrer jeweiligen Inhaber sein. Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen Informationen sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung korrekt und können ohne vorherige Ankündigung geändert werden.