Bekanntmachung zur Wandelschuldverschreibung fällig 2027

NICHT ZUR FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG (GANZ ODER TEILWEISE) IN, INNERHALB ODER AUS DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER EINER ANDEREN GERICHTSBARKEIT, IN DER DIES EINE VERLETZUNG DER EINSCHLÄGIGEN GESETZE DIESER GERICHTSBARKEITEN DARSTELLEN WÜRDE.

Bekanntmachung an die Anleihegläubiger der EUR 760.000.000 Schuldverschreibungen fällig 2027 mit Wandlungsrecht in auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag der ams-OSRAM AG (die “Emittentin”) (ISIN: DE000A283WZ3) (die "Schuldverschreibungen")

Soweit die hierin verwendeten Begriffe nicht anders definiert sind, haben sie die gleiche Bedeutung wie in den Bedingungen der Schuldverschreibungen (die „Emissionsbedingungen“).

Die Emittentin gibt den Anleihegläubigern hiermit bekannt, dass aufgrund der Beschlussfassung des Vorstands der Emittentin, 724.154.662 neue Aktien in Form eines Bezugsrechtsangebots zu einem Bezugspreis von CHF 1,07 je Aktie auszugeben und mit Ex-Tag am 22. November 2023, gemäß §10(b) der Anleihekonditionen der Wandlungspreis von EUR 27,7209 auf EUR 14,3602 angepasst wird, wirksam am 22. November 2023.

Premstätten, 23. November 2023

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren der ams-OSRAM AG („ams“) dar. Sie stellt keinen Prospekt dar, und ams wird keinen Prospekt in Verbindung mit dieser Bekanntmachung veröffentlichen. Ein öffentliches Angebot von Aktien im Rahmen der Bezugsrechtsemission erfolgt ausschließlich durch und auf Basis eines am 20. November 2023 von der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (Financial Market Authority, „FMA“) gebilligten und in Österreich veröffentlichten Prospekts (einschließlich etwaiger Nachträge dazu). Der Prospekt für die Bezugsrechtsemission ist bei der ams während der üblichen Geschäftszeiten sowie auf der Website der ams kostenfrei erhältlich.

Diese Bekanntmachung dient weder zur direkten noch indirekten Weitergabe oder Bekanntmachung in bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen, ihrer einzelnen Bundesstaaten sowie dem Distrikt Columbia), Australien, Kanada, Japan oder einer andere Jurisdiktionen, in der eine solche Weitergabe oder Bekanntmachung rechtlich unzulässig wäre. Diese Unterlagen stellen weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Japan oder einer anderen Jurisdiktion dar, in denen ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig wäre, noch sind sie Teil eines solchen Angebotes oder einer solchen Aufforderung.

Die Wertpapiere der ams sind nicht gemäß der Registrierungspflicht des US Securities Act von 1933 („Securities Act”) registriert worden und eine solche Registrierung ist auch nicht vorgesehen. Die Aktien dürfen in die Vereinigten Staaten von Amerika nur aufgrund einer Registrierung oder einer Ausnahmeregelung von der Registrierungspflicht des Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Ein öffentliches Angebot von Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika wird nicht stattfinden.

Diese Bekanntmachung ist kein Prospekt im Sinne der Artikel 35 ff. des Finanzdienstleistungsgesetzes (“FIDLEG”), sondern Werbung im Sinne von Artikel 68 FIDLEG und stellt als solches weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren der ams dar. Ein Angebot in Bezug auf öffentlich angebotene Wertpapiere der ams erfolgt ausschließlich durch und auf Basis eines veröffentlichten Prospekts, der unter anderem während den üblichen Geschäftszeiten bei der ams sowie auf der Website der ams kostenfrei zur Verfügung steht. Eine Anlageentscheidung hinsichtlich der öffentlich angebotenen Wertpapiere der ams sollte nur auf der Grundlage des Prospekts erfolgen.