ams OSRAM optimiert Finanzierungsstruktur weiter mit erfolgreicher Privatplatzierung von EUR 200 Mio. 10,5% vorrangigen Anleihen mit Fälligkeit 2029 zur Ablösung kurzfristiger Finanzierungsfazilitäten
ams OSRAM optimiert Finanzierungsstruktur weiter mit erfolgreicher Privatplatzierung von EUR 200 Mio. 10,5% vorrangigen Anleihen mit Fälligkeit 2029 zur Ablösung kurzfristiger Finanzierungsfazilitäten
- Privatplatzierung von EUR 200 Mio. an vorrangigen Anleihen mit Fälligkeit 2029
- Optimierung der Fremdkapitalstruktur durch Ablösung von kurzfristigen, revolvierenden Bankkrediten und Betriebsmittellinien durch langfristige vorrangige Anleihen
Premstätten, Österreich, und München, Deutschland (13. September 2024) -- ams OSRAM hat im Rahmen einer Privattransaktion EUR 200 Mio. 10,5% vorrangige Anleihen mit Fälligkeit 2029 erfolgreich bei bestimmten Investoren zur Ablösung kurzfristiger Finanzierungslinien platziert.
„Im Einklang mit unserem konservativen Finanzierungsansatz arbeiten wir kontinuierlich an der Verbesserung unserer Finanzierungsstruktur. Im vergangenen Herbst haben wir erfolgreich mehr als EUR 2 Mrd. refinanziert, um ein ausgewogenes Fälligkeitsprofil unserer ausstehenden langfristigen Verbindlichkeiten zu erreichen. Jetzt optimieren wir unsere Fremdkapitalstruktur weiter, indem wir einige kurzfristige Finanzierungsinstrumente durch die zusätzliche, opportunistische Platzierung von vorrangigen Anleihen mit Fälligkeit 2029 ersetzen“, sagte Rainer Irle, CFO von ams OSRAM.
ams OSRAM beabsichtigt, die Erlöse aus der Privatplatzierung der 10,5% vorrangigen Anleihen zur Rückzahlung ausstehender Beträge aus bestimmten kurzfristigen Bankkrediten und Betriebsmittelfazilitäten zu verwenden. Der Abschluss der Privatplatzierung und die Ausgabe der zusätzlichen vorrangigen Anleihen wird am oder um den 20. September 2024 erwartet.
Diese Pressemitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf der Zusätzlichen Anleihen dar. Sie stellt auch kein Angebot, keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder einen Verkauf in einer anderen Rechtsordnung dar, in der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf rechtswidrig wäre. Die Zusätzlichen Anleihen wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 ("Securities Act") oder den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates der Vereinigten Staaten von Amerika registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika oder an, für Rechnung oder zugunsten von U.S. Personen (wie in Regulation S definiert) oder anderen Personen nicht angeboten oder verkauft werden, es sei denn, es liegt eine anwendbare Befreiung von den Registrierungserfordernissen des Securities Act vor oder es handelt sich um eine Transaktion, die diesen nicht unterliegt. Es wird kein öffentliches Angebot von Zusätzlichen Anleihen in den Vereinigten Staaten von Amerika geben. Die Zusätzlichen Anleihen werden im Rahmen einer Privatplatzierung angeboten, die von den Registrierungserfordernissen des Securities Act befreit ist, und werden daher nur Nicht-US-Personen außerhalb der Vereinigten Staaten in Übereinstimmung mit Regulation S des Securities Act angeboten.
Europäischer Wirtschaftsraum ("EWR") - Diese Bekanntmachung stellt weder ein öffentliches Angebot noch eine Aufforderung an die Öffentlichkeit im Zusammenhang mit einem Angebot im Sinne der Europäischen Prospektverordnung (EU) 2017/1129 (die "EU-Prospektverordnung") dar und wird dies unter keinen Umständen tun. Die Emission und der Verkauf der Zusätzlichen Anleihen erfolgt gemäß einer Ausnahme von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts für Wertpapierangebote nach der EU-Prospektverordnung.
Zielmarkt des EWR-Herstellers (MIFID II Product Governance) für die Anleihen sind ausschließlich geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden (alle Vertriebskanäle). Es wurde kein EWR-PRIIPs-Key Information Document (KID) erstellt, da es Kleinanlegern im EWR nicht zur Verfügung gestellt wird.
Vereinigtes Königreich ("UK") - Diese Bekanntmachung stellt kein Angebot an einen Kleinanleger im Vereinigten Königreich dar und wird dies auch unter keinen Umständen tun. Die Emission und der Verkauf der Zusätzlichen Anleihen erfolgt gemäß einer Befreiung nach Artikel 2 der Verordnung (EU) 2017/1129, die aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 (die "UK Prospectus Regulation") und des Financial Services and Markets Act 2000 ("FSMA") Bestandteil des nationalen Rechts ist, von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts für Wertpapierangebote.
UK Zielmarkt des Herstellers (UK MiFIR Product Governance) für die Zusätzlichen Anleihen sind ausschließlich geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden (alle Vertriebskanäle). Es wurde kein UK PRIIPs Key Information Document (KID) erstellt, da es Kleinanlegern im Vereinigten Königreich nicht zur Verfügung gestellt wird.
Diese Mitteilung ist kein Prospekt im Sinne von Artikel 35 ff. des Schweizerischen Finanzdienstleistungsgesetzes ("FIDLEG") und stellt weder ein öffentliches Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots im Sinne des FIDLEG dar und wird dies auch unter keinen Umständen tun. Die Zusätzlichen Anleihen dürfen weder direkt noch indirekt in der Schweiz im Sinne des FIDLEG öffentlich angeboten werden und es wurde und wird kein Antrag auf Zulassung der Zusätzlichen Anleihen zum Handel an einem Handelsplatz (Börse oder multilaterales Handelssystem) in der Schweiz gestellt.
Die Investitionen, auf die sich diese Bekanntmachung bezieht, richten sich nur an Nicht-US-Personen, die gemäß der Regulation S des United States Securities Act außerhalb der Vereinigten Staaten ansässig sind und (a) wenn sie in einem Mitgliedstaat des EWR ansässig sind, an Personen, die qualifizierte Anleger (im Sinne der EU-Prospektverordnung) sind; (b) wenn sie im Vereinigten Königreich ansässig sind, an (i) Personen, die über berufliche Erfahrung in Anlagefragen verfügen und unter Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in ihrer geänderten Fassung (die "Order") fallen; (ii) Personen, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) (high net worth companies, unincorporated associations, etc.) der Order fallen; oder (iii) Personen, denen eine Aufforderung oder ein Anreiz zu einer Anlagetätigkeit im Sinne von Abschnitt 21 des FSMA in Verbindung mit der Emission oder dem Verkauf von Wertpapieren auf andere Weise rechtmäßig mitgeteilt oder mitgeteilt werden kann (alle diese Personen werden zusammen als "relevante Personen" bezeichnet). Die Anlagen, auf die sich diese Mitteilung bezieht, stehen nur relevanten Personen zur Verfügung, und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder zum anderweitigen Erwerb dieser Anlagen steht nur relevanten Personen zur Verfügung bzw. wird nur mit diesen abgeschlossen. Personen, die keine relevanten Personen sind, sollten nicht auf der Grundlage dieser Bekanntmachung oder ihres Inhalts handeln oder sich darauf verlassen. Personen, die diese Bekanntmachung verbreiten, müssen sich selbst davon überzeugen, dass dies rechtmäßig ist.
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Über ams OSRAM
Die ams OSRAM Gruppe (SIX: AMS), ist ein weltweit führender Anbieter von intelligenten Sensoren und Emittern. Wir verbinden Licht mit Intelligenz und Innovation mit Leidenschaft und bereichern so das Leben der Menschen.
Mit einer gemeinsam mehr als 110 Jahren zurückreichenden Geschichte definiert sich unser Unternehmen im Kern durch Vorstellungskraft, tiefes technisches Know-how sowie die Fähigkeit, Sensor- und Lichttechnologien im globalen industriellen Maßstab zu fertigen. Wir entwickeln begeisternde Innovationen, die es unseren Kunden in den Märkten Automobil, Industrie, Gesundheit und Consumer ermöglichen, ihren Wettbewerbsvorsprung zu behaupten. Zugleich treiben wir damit Innovationen voran, die unsere Lebensqualität hinsichtlich Gesundheit, Sicherheit und Komfort nachhaltig erhöhen und dabei die Auswirkungen auf die Umwelt reduzieren.
Unsere rund 20.000 Mitarbeiter weltweit sorgen mit Innovationen in den Bereichen Sensorik, Beleuchtung und Visualisierung für sichereres Fahren, effektivere medizinische Diagnosen und mehr Komfort im Kommunikationsalltag. Unsere Arbeit lässt Technologien für bahnbrechende Anwendungen Wirklichkeit werden, was sich in über 15.000 erteilten und angemeldeten Patenten widerspiegelt. Mit Hauptsitz in Premstätten/Graz (Österreich) und einem Co-Hauptsitz in München (Deutschland) erzielte die ams OSRAM Gruppe im Jahr 2023 einen Umsatz von EUR 3,6 Mrd. und ist als ams-OSRAM AG an der SIX Swiss Exchange notiert (ISIN: AT0000A18XM4).
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