Menschenrechte, Umweltschutz und Lieferkettensorgfaltspflicht

Die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht in unserem eigenen Geschäftsbereich und in unserer Lieferkette

Als international führendes Hightechunternehmen im Bereich intelligenter Sensoren und Emittern ist sich  ams OSRAM seiner Verantwortung für Menschen und Umwelt innerhalb der globalen Wertschöpfungskette bewusst.
Wir verpflichten uns, negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt, die im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit, Geschäftsbeziehungen und Lieferkette oder durch unsere Produkte entstehen, zu verhindern, abzuschwächen und gegebenenfalls zu beheben, sowie positive Auswirkungen zu stärken. Gemeinsam mit unseren Partnern stehen wir für Menschenrechte und Umweltschutz ein. 
 

Unternehmensrichtlinien

Wo immer wir tätig sind, respektieren und unterstützen  wir die von der internationalen Gemeinschaft anerkannten Menschenrechte und Umweltabkommen und halten alle geltenden Gesetze ein. Unser Unternehmen erwartet von seinen Mitarbeitenden, Lieferanten und Geschäftspartnern weltweit ebenso die Einhaltung dieser Rechte, Abkommen und Gesetze. Die Verpflichtung dazu haben wir in den Prinzipien unserer Unternehmensführung, sowie in internen und externen Richtlinien fest verankert. Dazu gehören u.a. der Verhaltenskodex (CoC) für eigene Mitarbeitende der Verhaltenskodex (CoC) für Lieferanten, sowie die Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte und die EHS-Politik:
  • Der Code of Conduct (CoC / Verhaltenskodex für eigene Mitarbeitende enthält die grundlegenden Prinzipien und Regeln für das Verhalten aller ams OSRAM Mitarbeitenden. Er definiert den ethisch-rechtlichen Rahmen, innerhalb dessen wir handeln und miteinander bzw. mit unseren Geschäftspartnern umgehen.
  • Der Code of Conduct (CoC / Verhaltenskodex) für Lieferanten definiert u.a. die Grundsätze und Anforderungen an Lieferanten von Gütern und Dienstleistungen bezüglich deren Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und den Schutz der Umwelt.
  • Die Policy für Menschenrechte formuliert unsere Verpflichtung zur Achtung von Menschenrechten bezüglich Personen, die von unseren Geschäftsaktivitäten, unserer Lieferkette oder unseren Produkten betroffen sind.
  • Unsere EHS-Politik legt fest, wie wir unsere Verantwortung für die Umwelt, sowie die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeitenden leben.
 

Grundsatzerklärung

Entsprechend dem Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG), veröffentlichen wir für betroffene Konzerngesellschaften eine Grundsatzerklärung zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten:

 

Menschenrechtsbauftragter

Der Vorstend des ams OSRAM Konzerns hat den Head of Audit, Compliance & Risk Management, als Menschenrechtsbeauftragten (Group Human Rights Officer) ernannt. Ihm obliegt die Überwachung der Erfüllung sämtlicher menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten inkl. des entsprechenden Risikomanagementsystems. Der Human Rights Manager sowie lokale Ansprechpartner für Menschenrechte an den Standorten unterstützen ihm bei seiner Arbeit.
 

Risikomanagement im Rahmen der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten

Wir kommen unserer Verantwortung gegenüber Menschen und der Umwelt mit angemessenen und wirksamen Risikomanagementmaßnahmen nach.

Risikoanalyse, Risikobewertung und Präventionsmaßnahmen
Unsere zuständigen Fachbereiche führen jährlich und, sofern erforderlich, anlassbezogene Risikoanalysen in unserem eigenen Geschäftsbereich sowie in unserer Lieferkette durch. Bei der Analyse und Bewertung von Risiken in unserem Geschäftsbereich und in unserer Lieferkette stützen wir uns neben internen Daten auch auf externe Daten (z. B. länder- und branchenbezogene Risikoindikatoren) und binden darüber hinaus auch spezialisierte externe Dienstleister und Software-Lösungen ein, z. B. standardisierte Online-Fragebögen zur Selbsteinschätzung von Menschrechts- und Umweltrisiken. Für alle identifizierten, als prioritär bewertete, Risiken sind in angemessener Weise Präventionsmaßnahmen (z. B. Handlungsanweisungen, Schulungen, oder notwendige Zusätze in Lieferantenverträgen) vorgesehen.
 

Beschwerdeverfahren und Meldeskanäle

Wir bieten Mitarbeitenden und Dritten (z.B. Zulieferer sowie deren Beschäftigte, Kunden und andere potenziell betroffene Personen) die Möglichkeit, über verschiedene Meldekanäle jederzeit und auf Wunsch auch anonym sämtliche Hinweise auf mögliche menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verletzungen zu melden, die durch das wirtschaftliche Handeln von ams OSRAM im eigenen Geschäftsbereich oder entlang unserer Lieferkette entstanden sind. So können wir negative Entwicklungen, Gefährdungssituationen und Missstände frühzeitig erkennen und effektiv dagegen steuern. Dazu stellen wir allen Personen, u.a. potenziell Betroffenen, weltweit über unsere Website das öffentliche und rund um die Uhr zugänglich elektronische Hinweisgebersystem „Tell ams OSRAM“ zur Verfügung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Meldungen per E-Mail oder Postbrief an die zuständigen zentralen Unternehmensstellen zu senden. Mitarbeitenden können sich zudem an die Menschenrechtsbeauftragten oder an die jeweilige Führungskraft wenden. Weitere Details finden Sie in unserer Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren.
 

Abhilfemaßnahmen

Jedem plausiblen Hinweis auf eine mögliche oder eine bestätigte Menschenrechtsverletzung bzw. Umweltvergehen, sowohl in unserem eigenen Geschäftsbereich als auch in unserer Lieferkette, wird unverzüglich nachgegangen und untersucht. Dabei nutzen wir etablierte interne Prozesse, die festlegen, wie bei der Meldung bzw. Bestätigung eines Vorfalles vorgegangen werden muss und welche Abhilfemaßnahmen erforderlich und angemessen sind, um bereits eingetretene oder unmittelbar drohende Menschenrechtsverletzungen bzw. Umweltvergehen zu verhindern, zu beenden bzw. deren Ausmaß zu minimieren.
 

Überprüfung und Verbesserung

Durch unserer internen Revision überprüfen wir regelmäßig unsere Risikomanagement-Maßnahmen in Bezug auf Effektivität und Wirksamkeit, passen unseren Risikomanagement-Ansatz bei Bedarf an und entwickeln ihn somit kontinuierlich weiter
Die Achtung der Menschenrechte ist für ams OSRAM ein wichtiger Teil der sozialen Verantwortung des Unternehmens. Wir sind uns bewusst, dass die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht im eigenen Geschäftsbereich sowie in der Liefer- und Wertschöpfungskette ein fortlaufender Prozess ist. Wir nehmen diese Herausforderung an und überprüfen regelmäßig unsere strategischen Ansätze sowie Maßnahmen, mit dem Ziel einer kontinuierlichen Verbesserung. Über die Umsetzung und strategische Entwicklungen berichten wir regelmäßig und transparent im Rahmen unserer LkSG- und Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Weiterführende Informationen zu unseren Aktivitäten im Bereich Menschenrechte, Umwelt und Lieferkettensorgfaltspflicht finden Sie in unserem Nachhaltigkeitsbericht auf unserer Homepage.