Released : 16.05.2019 17:28
DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung:
OSRAM Licht AG
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OSRAM
konkretisiert Beendigung des Aktienrückkaufprogramms
OSRAM Licht AG
: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
16.05.2019
/ 17:28 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Mit Ad hoc-Mitteilung vom 14. Mai 2019 hat
OSRAM
mitgeteilt, dass der Vorstand beschlossen hat, das am 10. Januar 2019 gestartete Aktienrückkaufprogramm nicht fortzuführen. Die Entscheidung erfolgte vor dem Hintergrund der umfassenden Maßnahmen zur Steigerung der operativen Effizienz und zur Straffung der Verwaltungs- und Vertriebsstrukturen, die aufgrund der aktuell schwachen Markt- und Geschäftslage umgesetzt werden.
In der Folge des Vorstandsbeschlusses vom 14. Mai 2019 hat
OSRAM
den zur Durchführung des Rückkaufs mit der beauftragten Bank geschlossenen Rückkaufvertrag nach Maßgabe der vertraglichen Bedingungen gekündigt. Nach nunmehr finaler Abstimmung zwischen den Parteien kann die Bank noch bis einschließlich 28. Mai 2019 OSRAM-Aktien unter den am 9. Januar 2019 bekanntgegebenen Bedingungen zurückkaufen.
Nach der Beendigung
des Aktienrückkaufprogramms am 28. Mai 2019 wird
OSRAM
in einer gesonderten Schlussmeldung bekanntmachen, wie viele Aktien zu welchem Durchschnittspreis seit dem 10. Januar 2019 insgesamt im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms zurückgekauft wurden.
Weitere Informationen zum Verlauf des Aktienrückkaufprogramms stehen auf der Internetseite von
OSRAM
(https://www.osram-group.de/de-DE/investors) im Bereich Investor Relations zur Verfügung.
16.05.2019
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Unternehmen: |
OSRAM Licht AG
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812449 16.05.2019